Ärztliche Aus- und Weiterbildung im Zuge der Krankenhausreform zum Frühstück

04.04.2025

V. l. n. r.: Andreas Mörsberger, Sprecher des Vorstandes der Johannesstift Diakonie, Dr. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin, Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft.

Am 28. März 2025, fand der erste BKG-Breakfast Club der Berliner Krankenhausgesellschaft in der Evangelischen Elisabeth Klinik der Johannesstift Diakonie statt. Thema der Veranstaltung war die „Ärztliche Aus- und Weiterbildung im Zuge der Krankenhausreform“. Vertreter/-innen aus Medizin und Krankenhausmanagement diskutierten die aktuellen Herausforderungen und Reformbedarfe in diesem Bereich.

Einleitung von Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft

Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG, gab zu Beginn einen Überblick über die aktuelle politische Lage.

Marc Schreiner eröffnete den BKG-Breakfast Club mit einer Analyse der aktuellen politischen Entwicklungen im Krankenhauswesen. Seit Jahresbeginn ist das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in Kraft, das in Anlage 1 insgesamt 65 Leistungsgruppen definiert, nach denen die medizinische Versorgung künftig ausgerichtet werden soll. Um einzelne Aspekte des KHVVG weiter zu präzisieren, sind drei Rechtsverordnungen im Reformprozess vorgesehen. Die erste Verordnung, die den Transformationsfonds betrifft, wurde zuletzt im Bundesrat diskutiert und liegt nun bei der neuen Bundesregierung. Die zweite Verordnung, welche die Leistungsgruppen regeln soll, hätte zum 31. März erscheinen sollen, wurde jedoch bislang nicht veröffentlicht. Die dritte Verordnung, die sich mit den Mindestvorhaltezahlen befasst, soll voraussichtlich Ende dieses Jahres in Kraft treten. Bis zur Umsetzung dieser Verordnungen bleibt das KHVVG in seiner jetzigen Form gültig.

Die Regierungsneubildung führt zudem zu Unsicherheiten hinsichtlich der Umsetzung der Reform. Es ist möglich, dass das KHVVG erneut überarbeitet oder Anpassungen an der Vorhaltefinanzierung vorgenommen werden. Zudem zeichnet sich ab, dass die neue Bundesregierung die ursprünglich vorgesehenen 65 Leistungsgruppen nicht unverändert übernehmen möchte. Stattdessen steht ein Modell mit 61 Leistungsgruppen zur Diskussion, basierend auf den 60 Leistungsgruppen der NRW-Reform sowie einer zusätzlichen Gruppe zur Traumatologie aus dem KHVVG. Auch im Bereich der Krankenhausplanung könnten noch Änderungen erfolgen. In Berlin wird der Planungsprozess in enger Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege aktiv vorangetrieben, um auf die sich wandelnden Rahmenbedingungen flexibel reagieren zu können.

Input von Dr. Peter Bobbert, Präsident der Ärztekammer Berlin

Dr. Peter Bobbert betonte die Dringlichkeit einer Reform der ärztlichen Weiterbildung vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels. Die derzeitige Weiterbildungsordnung sei zu komplex, intransparent und mit rund 600 Seiten sehr umfangreich. Zudem gebe es deutschlandweit 17 verschiedene Weiterbildungsordnungen, was die Vergleichbarkeit erschwert. Mit der Krankenhausreform wird sich die Spezialisierung erhöhen und die Zahl der Krankenhäuser wird sinken, weshalb eine flexiblere und kompaktere Weiterbildung notwendig sei. Dr. Bobbert plädierte für eine Verkürzung der Weiterbildungszeit auf 3–4 Jahre mit praxisnahen Anforderungen, die zudem eine bessere Vergleichbarkeit mit anderen europäischen Ländern ermöglichen. Er forderte eine einheitliche Weiterbildungsordnung für Deutschland sowie mehr Verbünde und Kooperationen, um alle Inhalte der Weiterbildung abzudecken.

Diskussion und Austausch

Beim BKG-Breakfast Club wurden viele Fragen rund um die ärztliche Aus- und Weiterbildung diskutiert.

Die anschließende Diskussion zeigte, dass das Thema der ärztlichen Weiterbildung in den Landesärztekammern und beim Deutschen Ärztetag noch nicht prioritär behandelt wird. Besonders lebhaft wurde die Frage diskutiert, ob Kompetenzen aus der Weiterbildung herausgenommen und beispielsweise in anschließenden, spezialisierten Fortbildungen angeboten werden sollten. Die Ärztekammern treiben die Diskussion voran, jedoch erfolgt die Umsetzung zu langsam. Einige Teilnehmer/-innen betonten hier, dass das KHVVG auch als Chance gesehen werden könnte, da es Druck ausübe, schnellere Entscheidungen zu treffen. Ebenfalls betont wurde, dass zunehmende Rotationen in den Weiterbildungen auch zwischen ambulanten und stationären Einrichtungen ebenfalls als Chance und erweiterte Lernperspektive für die Ärzte/-innen in Weiterbildung gesehen werden können. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass Weiterbildung angemessen finanziert werden muss und entsprechende Budgets in der Krankenhausfinanzierung berücksichtigt werden sollten. Dr. Bobbert brachte hier zusätzlich das Angebot der Ärztekammer Berlin zur Sprache, dass Kliniken unkompliziert Termine mit ihnen vereinbaren können, um individuelle Regelungen für die Kliniken in der Transformationsphase zu finden.

Die Veranstaltung verdeutlichte, dass die ärztliche Weiterbildung im Zuge der Krankenhausreform teilweise neu gedacht werden muss: Eine Vereinfachung der Weiterbildungsordnung, eine kürzere Ausbildungsdauer und mehr Praxisbezug sind grundlegend, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Während der engagierten Diskussion wurde deutlich, dass die Teilnehmer/-innen bereit sind, die notwendige Neuausrichtung aktiv mitzugestalten. Nun gilt es, die gewonnenen Erkenntnisse zügig in konkrete Maßnahmen zu überführen, um die ärztliche Weiterbildung zukunftsfähig zu gestalten.