Die Berliner Krankenhausgesellschaft vertritt die Interessen ihrer Mitglieder in Richtung Verwaltung und Politik auf Landesebene und mittelbar auf Bundes- und auf EU-Ebene. Wir geben den Krankenhäusern auch eine starke Stimme bei den Verhandlungen und Diskussionen in der gemeinsamen Selbstverwaltung.
Die BKG nimmt eine Reihe satzungsgemäßer gesetzlicher Aufgaben wie Krankenhausplanung und Qualitätssicherung wahr. Durch Preisverhandlungen schaffen wir Rahmenbedingungen für die Patientenversorgung in Berlin und wir informieren über Zweitmeinungsmöglichkeiten. Wir wirken mit im erweiterten Landesausschuss , in dem unsere Krankenhausärzte zur Erbringung ambulanter Leistungen ermächtigt werden und im Landesgremium Paragraph 90a SGB V.
Über unsere Mitgliedschaft bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) partizipieren wir an den dortigen gesetzlichen Aufträgen. Die DKG wurde rund 350-mal mit Gesetzesaufgaben betraut. Dazu zählen die Mitwirkung an den Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), der Abschluss von zwei- und dreiseitigen Verträgen und das Führen von Spitzengesprächen.
Mit der Krankenhausplanung konkretisiert das Land seinen Verfassungsauftrag, die Krankenhausversorgung sicherzustellen. Die gesetzliche Entscheidung, wie viele Betten mit welcher Spezialisierung und welcher Qualität wo aufzustellen sind, ist mit der BKG abzustimmen. Krankenhäuser werden mit offiziellem Feststellungsbescheid der Gesundheitssenatsverwaltung im Plan aufgenommen.
Die Durchführung der externen Qualitätssicherung nach den Vorschriften des G-BA ist auf die Landesebene delegiert. Hierfür wirkt die Berliner Krankenhausgesellschaft in dem dafür eingerichteten Berliner Verein LAG DeQS e.V. (www.qbb-online.de) mit.
Die BKG verhandelt jedes Jahr mit den Kassen im Land Berlin den Landesbasisfallwert. Dieser ist Abrechnungsgrundlage für die Leistungen der stationären Versorgung. Er muss von der Gesundheitssenatsverwaltung genehmigt werden und gilt für jeweils ein Jahr.
In dem „kleinen Gesundheitsparlament“ unter Leitung der Gesundheitssenatsverwaltung werden Versorgungsfragen im Land offiziell erörtert. Die BKG ist ein aktives Mitglied in dem Gremium.
Hier beschließt die BKG gemeinsam mit Vertretern der KV-B und den Kassen in Berlin über die Zulassung von Krankenhausärzten zur ambulanten Leistungserbringung.
Die BKG ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ratsuchende über Zweitmeinungsoptionen zu informieren. Dazu stellen wir ein Informationsangebot zur Verfügung.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft berät und unterstützt ihre Mitglieder mit Fachveranstaltungen, Schulungen und Beratungsleistungen zu allen Fragen die Krankenhausorganisation betreffend.
Die BKG organisiert für ihre Mitglieder Informationsveranstaltungen und Seminare zu relevanten Themenbereichen. Sie informiert aktuell auf dem Gebiet des Gesundheits- und Sozialwesens, ergänzt durch Pressearbeit.