Digitalisierung

Chancen für Krankenhäuser nutzen
Foto: Kevin Kuka/Vivantes

Die Digitalisierung muss beschleunigt und in Innovationen investiert werden.

Digitale Systeme in der stationären Versorgung können Effizienzen heben und die Prozesse für die Beschäftigten erleichtern. Sie ermöglichen moderne Behandlungsmethoden und tragen zur Behandlungssicherheit und -qualität bei. Um die Krankenhäuser auf ihrem Weg zu mehr Digitalisierung zu unterstützen, sind neben der organisatorischen Optimierung der Prozesse und der Mitnahme der Beschäftigten auch Investitionen in digitale Infrastruktur notwendig.

Transformationsprozesse in Richtung Zukunft

Mit den erhöhten Investitionen in die digitale Infrastruktur gehen zwangsläufig höhere Kosten für die bauliche Absicherung sowie deren Betrieb einher. Insbesondere Lizenzen, die Wartung der Systeme und benötigte IT-Fachkräfte verursachen erhöhte Betriebskosten. Systembedingt werden diese Kosten bislang nicht über die DRG-Krankenhausfinanzierung refinanziert. Erforderlich ist ein dauerhafter Digitalisierungszuschlag in Höhe von 2 Prozent auf alle Krankenhausrechnungen.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz haben Berliner Krankenhäuser etwa 220 Millionen Euro erhalten. Damit werden aktuell Digitalisierungsmaßnahmen im Soft- und Hardwarebereich in den Kliniken unterstützt, wie beispielsweise die digitale Patientendokumentation, die digitale Patientenkurve, die plattformbasierte digitale Vernetzung Berliner Kliniken und KI-Initiativen.

In Berlin gibt es auch im Bereich der Digitalisierung enge Kooperation zwischen den Trägern. Basierend auf einer weit fortgeschrittenen Zusammenarbeit zwischen Vivantes und Charité nehmen heute etwa 85% der Krankenhausbetten an einer Realisierung der elektronischen Patientenakte (ePA) teil. Die elektronische Patientenakte vernetzt Versicherte mit Ärztinnen und Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern. Trägerübergreifend können Behandlungsinformationen zu Patientinnen und Patienten abgerufen werden.

Mehr Investitionen für mehr Digitalisierung und Innovationen

Mit diesen Maßnahmen wird der Digitalisierungsreifegrad der Berliner Krankenhäuser auf ein neues Niveau gehoben. Um die Vorteile zu nutzen und für die Zukunft zu sichern, braucht es weitere Investitionen und IT-Fachkräfte. Diese müssen die Infrastruktur entwickeln und in die medizinischen Abläufe integrieren können.

Digitalgesetz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 14.12.2023 das „Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens“ (Digital-Gesetz – DigiG) sowie das „Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten“ (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG) in beschlossen.

Das DigiG hat das Ziel, die Einführung verbindlicher Standards zu beschleunigen. Ab Anfang 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten zugänglich sein – und zwar automatisch, es sei denn, es wird aktiv dagegen widersprochen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) ist seit 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung. Umfangreicher genutzt werden sollen die Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).

Das GDNG strebt an, Gesundheitsdaten schneller und einfacher nutzbar zu machen. Dazu wird eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgebaut. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen dürfen ihre Daten verstärkt nutzen, sofern dies der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dient – beispielsweise zur sicheren Arzneimitteltherapie oder zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten wie Krebs oder seltenen Erkrankungen. Um Gesundheitsdaten besser für die Forschung zugänglich zu machen, wird auch für die Freigabe von Daten aus der elektronischen Patientenakte ein Widerspruchsverfahren eingeführt.

Weitere Informationen

Die DKTIG (Deutsche Krankenhaus-Trust-Centre-Informationsverarbeitungsgesellschaft GmbH) unterstützt Krankenhäuser in den Bereichen Datensicherheit, Dateninformation und Datenkommunikation.

www.dktig.de

Die DKTIG wurde am 2. Oktober 1996 gegründet und hat ihren Sitz in Leipzig. Sie wird gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft und den 16 Landeskrankenhausgesellschaften getragen. Die DKTIG unterstützt die deutschen Krankenhäuser bei der Erfüllung von Sicherheitsanforderungen insbesondere im Zusammenhang mit der Übermittlung von patientenbezogenen Daten und nimmt die TrustCenter-Funktion für Krankenhäuser bei der Datenübermittlung entsprechend § 301 SGB V sowie im Rahmen der Telematikinfrastruktur wahr. Darüber hinaus betreibt die DKTIG das Deutsche Krankenhaus Verzeichnis und betreut verschiedene Benchmark- und Kalkulationsprojekte der deutschen Krankenhäuser sowie der Landeskrankenhausgesellschaften.