Fachkräftesicherung

Gemeinsam die Pflege in Berlin stärken
Foto: DRK Kliniken Berlin

Berlin benötigt zusätzliche 10.000 Pflegekräfte in Vollzeit bis 2030. Die BKG unterstützt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen bei dieser und weiteren vielfältigen Herausforderungen.

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen, insbesondere in der Pflege, droht in den kommenden Jahren ein entscheidender limitierender Faktor in der Versorgung zu werden. Bereits heute ist deutliche Reduktion des Versorgungsangebots in Teilbereichen zu spüren. Zu Bewältigung des Fachkräftemangels benötigen die Krankenhäuser die Unterstützung durch die Politik, den Gesetzgeber und die Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen müssen so gesetzt werden, dass die Deckung des Personalbedarfs gelingt. Kernbausteine sind die Förderung der Steigerung der Ausbildungskapazitäten auch mit investiven Mitteln für alle Krankenhauträger, Lösungen im Bereich der Zeitarbeit, stärkere Beachtung des Qualifikationsmixes und die Einführung einer Pflegepersonalregel (PPR) 2.0 anstelle von starren Pflegeuntergrenzen. Die BKG trägt dazu bei, mehr Menschen für die Ausbildung und die langfristige Tätigkeit in Gesundheitsberufen zu gewinnen. Notwendig ist hierfür ein Bündel von Maßnahmen, das die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen ohne einen durch den Gesetzgeber geschaffenen Rahmen nicht umsetzen können. Politik, Gesetzgeber und Krankenkassen müssen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen unterstützen.

Rahmenbedingungen für gute Pflege schaffen

Mit der für das Jahr 2024 geplanten Einführung zur Pflegepersonalmessung PPR 2.0 wird sich der Personaleinsatz zukünftig nach dem Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten richten. Starre und unflexible Vorgaben wie die Pflegepersonaluntergrenzen müssen durch diesen bedarfsorientierten Personaleinsatz abgelöst werden und die Verantwortung für die Personalzuordnung zurück ins Krankenhaus geholt werden. Die neue Pflegepersonalbemessung wird klare Richtlinien für Pflegezeitbedarf und Personalausstattung aufstellen, Mitarbeitende entlasten und einen Beitrag zur höheren Attraktivität des Berufs leisten. Zur weiteren Hebung der Qualität der pflegerischen Versorgung und Beseitigung das Fachkräftemangels sind weitere Schritte nötig. Dazu gehören Entbürokratisierung und die Festlegung des Qualifikationsmixes der Mitarbeitenden.

In die Zukunft investieren und Fachkräftemangel beseitigen

Mit dem Pflegeberufegesetz wurden im Jahr 2020 die bisherigen Ausbildungsberufe Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege zusammengeführt. Unter anderem durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis wurde die Attraktivität des Ausbildungsgangs gesteigert. Die parallel zur Ausbildung existierenden Pflegestudiengänge decken eine akademisierte Ausbildung ab, werden allerdings nicht wie erhofft angenommen. Die Krankenhäuser setzen sich deswegen für eine Vergütung der Studierenden im Rahmen des Pflegestudiumstärkungsgesetz ein. Für die Fachkräftesicherung ist neben der Stärkung der Pflegeausbildung auch die Gewinnung ausländischer Pflegekräfte erforderlich. Hier setzt sich die BKG für eine dringend benötigte Entbürokratisierung ein.

Unsere Kampagne für mehr Pflegekräfte: #PflegeJetztBerlin

Pflege muss auf regionaler Ebene gestärkt werden. Deswegen haben wir die Kampagne #PflegeJetztBerlin initiiert als strukturiertes und dauerhaftes Herangehen zu Gewinnung und zum Verbleib von Pflegekräften.

www.pflegejetztberlin.de

Berliner Krankenhausgesellschaft empfiehlt Mustervertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Gemeinsam gehen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in Berlin gegen ein weiteres Ausufern von Zeitarbeit vor. Denn Zeitarbeit ist mittlerweile ein Risiko für gute Versorgung. Der Fairness-Vertrag der BKG kann Bezahlbarkeit sichern und Qualitätsanforderungen erhalten.

Verwenden Sie bitte stets die aktuellste Version des Mustervertrages. Aufgrund von Weiterentwicklungen kann es Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion geben.

BKG-Musterrahmenvertrag Zeitarbeitnehmerüberlassung_aktuelle Version_01-2024 als pdf-Dokument
BKG-Musterrahmenvertrag Zeitarbeitnehmerüberlassung_aktuelle Version_01-2024 als Word-Dokument