Fair und flexibel: Der überarbeitete Mustervertrag für Zeitarbeit in der Pflege

31.01.2025

Der aktualisierte Mustervertrag der BKG schafft eine rechtssichere Grundlage für Zeitarbeit in der Pflege.

Zeitarbeit in der Pflege stellt Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen vor große Herausforderungen – doch es gibt Lösungen. Der BKG-Musterrahmenvertrag bietet eine moderne und anpassungsfähige Grundlage für gesicherte Qualitätsstandards, ein positives Arbeitsklima in der Stammbelegschaft und bestmögliche Versorgung. Lesen Sie, welche Neuerungen eingeführt wurden und wie dadurch Zeitarbeit fair und praktikabel gestaltet werden kann.

Zeitarbeit in der Pflege hat sich in den letzten Jahren zu einem immer drängenderen Thema entwickelt. Insbesondere Berlin ist hiervon stark betroffen, mit einer dreifach höheren Zeitarbeitsquote im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Der Einsatz von Zeitarbeitskräften, oft notwendig zur Bewältigung von Belastungsspitzen, bringt jedoch erhebliche Herausforderungen mit sich: Hohe Kosten, Qualitätsrisiken, beispielsweise durch fehlende Weiterbildung und Unzufriedenheit beim Stammpersonal sind nur einige der Problempunkte. Zudem verursacht jede Zeitarbeitskraft das Zwei- bis Zweieinhalbfache der Kosten einer festangestellten Pflegekraft. Die zusätzlichen Kosten werden nicht refinanziert und bedeuten einen erheblichen Abfluss finanzieller Mittel. Gesundheitseinrichtungen sind zudem dem Bedingungsdiktat der Zeitarbeitsfirmen zunehmend ausgesetzt. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat einen Lösungsvorschlag erarbeitet: Mit dem Mustervertrag für Zeitarbeit in der Pflege hat die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) eine rechtliche und organisatorische Grundlage geschaffen, um Zeitarbeit in beide Richtungen fair und praktikabel zu gestalten.

Ein Musterrahmenvertrag für mehr Fairness

Seit 2022 steht der Musterrahmenvertag zur Arbeitnehmerüberlassung den entleihenden Einrichtungen zur Verfügung und bietet damit Krankenhäusern und Versorgungsformen der ambulanten Pflege sowie der stationären Langzeitpflege eine ausgewogene Lösung: Er sorgt dafür, dass Zeitarbeit einerseits als Instrument zur kurzfristigen Entlastung erhalten bleibt, andererseits aber auch bezahlbar, zuverlässig  und qualitativ hochwertig gestaltet wird.

Zentrale Punkte sind Equal-Pay-Prinzipien, also die Bindung an Tarif-Löhne der entleihenden Einrichtung und die Begrenzung der Overheadkosten für die Zeitarbeitsfirmen. Damit soll die Bezahlbarkeit von Zeitarbeit gesichert bleiben. Zusätzlich verfolgt der Mustervertrag das Ziel, die Verbindlichkeit der Einsätze zu gewährleisten und beinhaltet Sanktionen bei Schlecht- oder Nichtleistungen (Vertragsstrafen) sowie ein Verbot der Abwerbung. Außerdem regelt der Vertrag wichtige Standards zu Qualitäts- und Weiterbildungsanforderungen für Zeitarbeitsfirmen.

Kontinuierliche Weiterentwicklung: Der BKG-Musterrahmenvertrag passt sich der Praxis an

Der BKG-Musterrahmenvertrag wurde infolge praktischer Entwicklungen und im Hinblick auf eine niedrigschwellige Anwendbarkeit weiterentwickelt und der Vertragstext angepasst. Der neue Bearbeitungsstand berücksichtigt sowohl juristische Anforderungen als auch praktische Interessen der Beteiligten. Hier die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Juristische Absicherung: Der Vertag wurde in Hinblick auf AGB-Kontrollen und Datenschutz aktualisiert. Damit entspricht er wichtigen rechtlichen Vorgaben.
  • Praktische Anpassungen: In der neuen Version des Vertrags wurden zum Beispiel die Vertragsstrafen angepasst und Vermittlungsprovisionen mit einbezogen.
  • Flexibilität für individuelle Anforderungen: Der neue Vertrag ermöglicht es den Nutzern, flexible Klauseln auszuhandeln, die spezifische Gegebenheiten in den Einrichtungen berücksichtigen.
  • Einfache Kommunikation der Arbeitsbedingungen: Die neue Anlage „Wesentliche Arbeitsbedingungen“ macht es möglich, die Konditionen, die für vergleichbare Stammarbeitnehmer gelten, schnell und transparent zu kommunizieren.

Ein lebendiges Dokument für aktuelle Herausforderungen

Die Berliner Krankenhausgesellschaft versteht den überarbeiteten Musterrahmenvertrag als „lebendiges Dokument“. Das bedeutet, dass er kontinuierlich an aktuelle Entwicklungen und Erfahrungen in der Praxis  angepasst werden kann. Diese dynamische Herangehensweise stellt sicher, dass der Vertrag auch in Zukunft praktikabel und rechtlich einwandfrei bleibt.

Allen entleihenden Einrichtungen wird empfohlen, den Vertrag als Ganzes oder partiell zu nutzen.  Mit diesem wichtigen Instrument kann es gelingen, Zeitarbeit für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu erhalten, bezahlbar zu machen, Qualitätsanforderungen sicherzustellen und schließlich auch Pflegekräften diese Option offen zu halten. Mit einem solchen Ausgleich kann es – unabhängig von einer sonstigen regulatorischen Beschränkung – zügig gelingen, die für Patienten in Kliniken, Bewohner in Pflegeheimen und die Beschäftigten in allen Einrichtungen unbefriedigenden Entwicklungen zu verlangsamen.

Die jeweils geltende Fassung des Musterrahmenvertrags ist als Word-Dokument und PDF auf der Webseite der BKG sowie auf der Kampagnenwebseite von #PflegeJetztBerlin verfügbar.