KHVVG – “Geht’s noch?“ oder „Geht noch was?“

16.10.2024

Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG

Kommentar im Oktober des BKG-Geschäftsführers Marc Schreiner zur aktuellen Situation der Krankenhäuser

 

Mittlerweile liegen Sie vor, die vom Bundesminister und den Gesundheitspolitikern der Ampel-Fraktionen geeinten Änderungsanträge zum KHVVG – Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz. Über sie soll nun diese Woche final im Bundestag abgestimmt werden. Die Krankenhausreform bekommt damit nach bald zwei Jahren Diskussion ein er(n)stes Gesicht. Auswirkungen der Reform auf die Praxis der Krankenhausversorgung lassen sich besser erahnen. Und der Ausblick enttäuscht:

Nach wie vor fehlt die Umsetzung der gemachten Versprechungen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser, die angekündigte Verbesserung der Vorhaltefinanzierung bleibt aus, die Kritik an überzogenen Qualitätskriterien zur Leistungsgruppenplanung wurde nicht berücksichtigt und schließlich gibt es auch keine nennenswerte Entbürokratisierung! (Im Übrigen fehlen weiterhin der neue Leistungsgruppen-Grouper und auch die schon so lang versprochene Auswirkungsanalyse!)

So kommt das Gesetz in die entscheidende Phase, ohne dass die vom Bundesgesundheitsminister in der Öffentlichkeit vielfach vorgetragenen Versprechungen Eingang in den finalen Text gefunden haben. Während die Bundesländer bis zum 22. November noch Gelegenheit haben werden, ihre Entschließung auszutarieren und Nachverhandlung vom Bund zu fordern, wird es für die Mitglieder des Bundestages jetzt ernst.  Sie sollen – und werden – dem Gesetz zustimmen, sofern sie einer der Ampel-Fraktionen angehören.

Aber: Wissen sie eigentlich, worüber sie abstimmen? Können sie sich eine Vorstellung machen, ob nicht die Krankenhausversorgung in ihrem Wahlkreis überhaupt durch die Reform besser organisiert wird? Der Bundesminister, den sie mit ihrer Fraktionstreue stützen werden, hat auch ihnen mehr Transparenz versprochen – und sie nicht gegeben. Auch die kürzlich stattgefundene Expertenanhörung im Bundestag mit rund 60 Anzuhörenden für nur 120 Minuten (!) konnte da nicht helfen.

Die Mitglieder des Deutschen Bundestags kennen – nur zwei Tage vor Abstimmung im Gesundheitsausschuss – die Anträge noch nicht einmal offiziell. Sie wurden ihnen noch nicht förmlich zugestellt. So erwartet der Bund, dass Abgeordnete die rund 50 Änderungsanträge auf 50 Seiten bitteschön wann zur Kenntnis nehmen und vertieft erwägen? Am Tag vor der Abstimmung? So geht man mit dem Souverän nicht um! So stellt sich dieser Tage die Frage, ob der Bundesminister die Mitglieder die Ampel-Fraktionen mit in die blinde Verantwortung für diese schlecht gemachte Reform nimmt oder ob er nicht noch in letzter Sekunde all seine vollmundigen Versprechen doch noch einlöst.