Nach Kabinettsbeschluss: Bundesminister muss toxische Leere auflösen

15.05.2024

Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG

Kommentar im Mai des BKG-Geschäftsführers Marc Schreiner zur strauchelnden Krankenhausreform:

„Jahresende 2023? Februar 2024? 24. April? 08. Mai? So wurde es dann schließlich der 15. Mai. Für diesen Tag hatte Bundesminister Lauterbach die Vorlage des KHVVG –Krankenhausverbesserungsgesetzes ein letztes Mal angekündigt. Damit konnte er den Beschluss des Bundeskabinetts als Start für das lang erwartete Parlamentsverfahren eintüten. Bis zuletzt gab es mit weiteren Ressorts, insbesondere mit dem Bundesfinanzministerium, schwer zu überbrückende Gräben.

Doch nicht nur im Bundeskabinett musste der Bundesminister noch reichlich Überzeugungsarbeit leisten. Auch mit den Bundesländern bleibt es weiter kritisch, ihre Unterstützung für seine Reformpläne zu sichern. So haben die Länder Ende April mit einem 16:0-Beschluss ihre Kritik an dem Referentenentwurf zusammengefasst. Unter den elf Überschriften verbergen sich große Differenzen: Die Länder wollen – anders als der Bundesminister – ganz klar ein Gesetz mit Zustimmungspflicht, schließlich geht es bei der Krankenhausplanung durch Leistungsgruppen um Länderhoheit. Die Länder fordern auch weiterhin die Auswirkungsanalyse des Bundesministers zu seinen Reformplänen. Ohne eine solche wären die Folgen für die Versorgungssicherheit unabsehbar. Die hatte der Bundesminister bereits mehrfach zugesagt. Jüngst sieht er sich dazu nun aber nicht mehr in der Lage – was eigentlich fatal ist für jemanden, der einen Umbau einer ganzen Versorgungslandschaft voranbringen will.

Auch seitens der Verbände hagelte es im Vorfeld Kritik. Überwiegend schriftlich. Denn der eigentliche Termin, in welchem Vertreter wichtiger Träger- und Berufsgruppen zu dem rund 180 Seiten umfassenden Gesetzesentwurf dezidiert ihre Beobachtungen und Forderungen vortragen, war mit 115 geladenen Vertretern für virtuelle 120 Minuten eher eine Farce als eine ernst gemeinte Auseinandersetzung mit den Positionen der Fachleute. So haben zahlreiche Verbände mittlerweile schriftlich angekündigt, ihre Positionen gegen Regelungen des Gesetzesentwurfs nötigenfalls auch vor Gerichten einzuklagen.

Die Krankenhausreform ist ins Straucheln geraten. Am Ende sind es die Krankenhäuser mit ihren Beschäftigten und Patienten, die unter der konfrontativen Steuerung des komplexen Gesetzgebungsprozesses durch den Bundesminister leiden. Weder wird die wirtschaftliche Sicherung erreicht, die Kliniken dringend brauchen, um notwendige Versorgung anbieten zu können. Noch eröffnen sich die zwingend erwarteten Perspektiven für eine zukunftsfähige Entwicklung des stationären Versorgungsangebots. Eine toxische Leere, die der Bundesminister nun auflösen muss. Ob ihm das in dieser Legislaturperiode bei all den von ihm verursachten Widerständen noch gelingen kann, wird immer weniger wahrscheinlich.“