Die Mitgliederversammlung der Berliner Krankenhausgesellschaft e. V. (BKG) hat beschlossen, die Vertretung von stationären Pflegeeinrichtungen zum 31. Dezember 2024 zu beenden. Unser Mitgliederbereich und die darin enthaltenen Unterlagen stehen den Pflegeeinrichtungen, die durch die BKG vertreten wurden, noch bis Ende Juni 2025 zur Verfügung. Damit konzentriert sich die Berliner Krankenhausgesellschaft auf ihre Kernkompetenz der Krankenhausversorgung.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat sich über die vergangenen Jahrzehnte hinweg eine anerkannte Expertise im Bereich der stationären Pflegeeinrichtungen aufgebaut und gesetzliche Aufgaben im Rahmen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen wahrgenommen. Dazu gehörten die Teilnahme an Verhandlungen über den Rahmenvertrag zur Stationären Pflege in Berlin und an zahlreichen Vergütungsvereinbarungen. Wir haben für unsere Pflegeeinrichtungen in verschiedenen Gremien auf Landesebene mitgewirkt und uns für die stationäre Pflege stark gemacht, die wir erfolgreich auf der politischen Agenda der Metropolregion Berlin etablieren konnten.
Das bundesweit beachtete Berliner Projekt zur ambulanten ärztlichen Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen wurde maßgeblich von der BKG getragen. Mit dem Auslaufen des Berliner Projekts im Jahr 2021 ist jedoch ein zentraler Schwerpunkt weggefallen, der bislang von der BKG als Interessenvertretung der Pflegeeinrichtungen wahrgenommen wurde. Auch aus diesem Grund haben wir uns entschlossen, die Vertretung der stationären Pflegeeinrichtungen künftig in die Verantwortung ihrer Mitgliedsverbände zu übertragen.
Wir wissen unsere Pflegeeinrichtungen bei ihren neuen Verbänden gut betreut und bedanken uns für die allzeit vertrauensvolle Zusammenarbeit.