Pressemitteilung der Berliner Krankenhausgesellschaft:
Abgeordnetenhaus beschließt Doppelhaushalt 2014/2015
Unzureichende Klinikfinanzierung wird fortgesetzt
Berlin, den 12.12.2013. Das Berliner Abgeordnetenhaus stimmt heute über den Doppelhaushalt 2014/2015 ab. Der Doppelhaushalt sieht Investitionen für die Berliner Kliniken von 70 Mio. € in 2014 und 77 Mio. € in 2015 vor. Dringend benötigt werden nach einer gemeinsamen Analyse der Senatsgesundheitsverwaltung und der BKG rund 200 Mio. € pro Jahr. Damit schreibt der Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus trotz erheblicher Steuermehreinnahmen die unzureichende Klinikfinanzierung der vergangenen Jahre fort.
Der Berliner Koalitionsvertrag sieht vor, dem bestehenden Investitionsstau zu begegnen und eine adäquate, jährliche Investitionsfinanzierung sicherzustellen. „Eine grundlegende Verbesserung in der Investitionsförderung der Krankenhäuser erfolgt mit dem Doppelhaushalt 2014/2015 allerdings nicht“, so Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft. Die Eckwerte der Finanzplanung 2016/2017 nehmen sogar die zweite Hälfte der bis Mitte 2015 noch für den Schuldendienst gebundenen Mittel nicht auf. Der bisherige Haushaltsansatz für Krankenhausinvestitionen inkl. des Schuldendienstes würde dann um rund 17 Mio. Euro sinken.
„Soweit die erforderlichen Investitionen in Höhe von rund 200 Mio. Euro jährlich finanzpolitisch kurzfristig nicht umsetzbar sind, muss zumindest in einem ersten Schritt das bundesdurchschnittliche Investitionsniveau in Berlin in Höhe von rund 137 Mio. € erreicht werden“, betont die Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft, Brit Ismer. Andernfalls können die Versorgungsqualität und hygienischen Standards in den Kliniken nicht beibehalten und optimiert werden; die demographische Entwicklung, der Bevölkerungsanstieg in Berlin und der medizinische Fortschritt in der stationären Versorgung der Berlinerinnen und Berliner wäre nicht zu bewältigen. Die unzureichende Investitionsfinanzierung über viele Jahre hat den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser zu Lasten der Beschäftigten und der Versorgung nochmals erhöht, die hohe Personalbelastung in den Berliner Kliniken wird durch das Ausbleiben von Investitionen zusätzlich verschärft.
Zum Hintergrund: Der Anteil der KHG-Fördermittel in Berlin am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist von 0,49 % im Jahr 1991 auf 0,21 % im Jahr 2001 und 0,09 % im Jahr 2012 gesunken. Die Investitionsmittelbereitstellungsquote liegt in Berlin nur bei rund 2,5%, für die deutsche Gesamtwirtschaft liegt die für Fortschritt, Wachstum und Beschäftigung notwendige Investitionsquote bei 17%. Mit dem Haushaltsbeschluss bleibt das Land Berlin mit rund 21 € je Einwohner Schlusslicht bei der Investitionsförderung im Bundesländervergleich (Anlage). Im Bundesdurchschnitt finanzieren die Länder rund 33 Euro, in Hamburg sogar rund 56 Euro je Einwohner (umlandversorgungsbereinigt; KHG-Mittel ohne Universitätsklinika).
Der Senatsgesundheitsverwaltung liegen für dringend notwendige Baumaßnahmen bedarfsgerechte Investitionsanträge der Krankenhäuser in Höhe von rund 643 Mio. Euro vor. Für Baumaßnahmen und Medizintechnik zusammen schätzt die Berliner Krankenhausgesellschaft den Investitionsbedarf bis 2017 auf über 1 Mrd. ein.