Heute hat die Krankenhausreform bei Stimmenthaltung des Landes Berlin den Bundesrat passiert. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hatte das umstrittene KHVVG als Grundlage für die Krankenhausversorgung der kommenden Jahre wiederholt als handwerklich schlecht gemacht kritisiert und Änderungen gefordert, die Notwendigkeit einer Strukturreform jedoch immer wieder betont. Das Grundproblem der dramatischen wirtschaftlichen Lage vieler Krankenhäuser durch zu geringe Betriebskostenfinanzierung löst die Krankenhausreform nicht. Dafür bringt das KHVVG unter anderem zusätzlichen Bürokratieaufwuchs und damit weniger Zeit für die Patientenversorgung. Die Berliner Krankenhausgesellschaft fordert sofortige Verbesserungen der Reform.
Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft: „Die Krankenhausreform kommt, ist allerdings handwerklich schlecht gemacht. Gemachte Zusagen wurden gebrochen, Kritiken der Länder und der Krankenhäuser wurden nicht berücksichtigt. Eines der zentralen Reformziele, die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, wird nicht erreicht. Deswegen muss das Gesetz jetzt sofort verbessert werden. Dazu rufen wir die Verantwortlichen auf. Dabei sind diese fünf Punkte zwingend zu berücksichtigen:
- Überbrückungsfinanzierung sichern: Die Krankenhausreform lässt die Krankenhäuser finanziell im Stich und löst die Unterdeckung durch inflationsbedingt gestiegene Ausgaben nicht. Wir erwarten daher, dass eine zukünftige Bundesregierung die wirtschaftliche Stabilisierung endlich erfolgreich angeht. Das Betriebskostendefizit der Berliner Krankenhäusern beläuft sich jährlich auf Beträge in dreistelliger Millionenhöhe. Zugesagt war die volle Ausschöpfung des Orientierungswerts (oder meistbegünstigend der Veränderungsrate), um die Krankenhäuser langfristig aus den roten Zahlen zu holen. Das Versprechen muss endlich eingelöst werden.
- Echte Vorhaltefinanzierung realisieren: Die neue sogenannte Vorhaltefinanzierung bleibt mit der Koppelung an Fallzahlen nachgewiesenermaßen eine Mogelpackung. Das Vorhaltevolumen für die Jahre 2026 bis 2028 basiert auf den bereits fünf Jahre alten Referenzjahren 2023/2024 und berücksichtigt die zu erwartenden Leistungssteigerungen aus der Übergangszeit in der wachsenden Stadt Berlin nicht. Die neue Bundesregierung muss nachbessern. Bis zur Einführung einer echten Vorhaltefinanzierung müssen wesentliche Strukturkosten über bereits vorhandene, fallzahlunabhängige Finanzierungsmöglichkeiten ausgeglichen werden.
- Struktur- und Personalvorgaben korrigieren: Krankenhausplaner und Krankenhäuser brauchen Facharztvorgabenmit Augenmaß. Das muss mit den vorgesehenen Rechtsverordnungen erreicht werden. Ansonsten kann es zu Versorgungsengpässen kommen. Es war verabredet, sich am NRW-Prinzip zu orientieren. Diese Verabredung muss realisiert werden.
- Bürokratie abbauen: Mit dem KHVVG wird die bereits leistungsstrangulierende Bürokratielast weiter verschärft. Neuen aufwändigen Berichtspflichten und umfangreichen Dokumentationserfordernissen stehen nur marginale Erleichterungen gegenüber. Eine neue Bundesregierung muss die vom jetzigen Bundesgesundheitsminister immer wieder versprochene Entbürokratisierung endlich umsetzen und die durch die Krankenhäuser vorgetragenen Maßnahmen zum Bürokratieabbau realisieren.
- Gelder für die Transformation bereitstellen: Das Land Berlin hat mit seiner an den Koalitionsvertrag gekoppelten Stimmenthaltung zum KHVVG-Beschluss mitgetragen, dass über die nächsten zehn Jahre hinweg jährlich 130 Millionen Euro für den Transformationsfonds bereitgestellt werden müssen, um die Krankenhauslandschaft gemäß den neuen Strukturvorgaben umzubauen. Diese Mittel müssen den Krankenhäusern auch in finanziell angespannten Zeiten tatsächlich zur Verfügung gestellt werden. Es ist völlig offen, wie Berlin diese zusätzlichen Mittel bereitstellen kann. Eine Krankenhausreform ohne Refinanzierung der Umbaukosten ist undenkbar. Auch hier ist schnell zu klären, wie diese Verpflichtungen vom Land Berlin oder vom Bund erfüllt werden können.
Die Krankenhäuser haben immer klar gemacht, dass sie zu Strukturveränderungen bereit sind und waren einer Reform gegenüber offen. Die Nachbesserungen am Gesetz müssen nun schnell und dringend kommen, damit die erkennbaren Chancen für eine zukunftsfeste Weiterentwicklung der Krankenhausversorgung auch realisiert werden können.“