Berlin, 06.01.2014. Die Krankenkassenverbände in Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben sich nach zügigen Verhandlungen auf den Landesbasisfallwert (LBFW) für das Jahr 2014 geeinigt. Der neue LBFW beläuft sich auf 3117,36 Euro. Er liegt um knapp 100 Euro über dem Vorjahreswert.
„Die erzielte Vereinbarung schafft Planungssicherheit für die Krankenkassen und Krankenhäuser und bildet die Basis für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Die Selbstverwaltung hat damit bewiesen, dass sie handlungsfähig ist“, so die Krankenkassenverbände und die Berliner Krankenhausgesellschaft. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat die Vereinbarung genehmigt.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt im Wesentlichen die Höhe der Krankenhausbudgets. Im Land Berlin wird das DRG-Vergütungssystem in 47 Krankenhäusern angewendet.
Während die Krankenkassenverbände und die Krankenhausgesellschaft ihre Aufgabe erfüllt haben, fehlt es weiterhin an ausreichenden Investitionen in die Ausstattung der Krankenhäuser: Die Hauptstadt Berlin hat hier bundesweit den niedrigsten Stand. Hier ist das Land Berlin gefordert, um den seit vielen Jahren bestehenden Investitionsstau aufzulösen.