In einem Monat, am 18. Oktober, wird das Gesetz zur Krankenhausreform erneut im Bundestag beraten, bevor es Ende November im Bundesrat verabschiedet werden soll. Dringende Verbesserungsvorschläge für eine Reform im Sinne der Patientinnen und Patienten haben heute die Berliner Krankenhäuser mit Mitgliedern des Bundestags der SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen, Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra MdA und den gesundheitspolitischen Sprechern der Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus diskutiert. Der „Fachdialog Krankenhausreform“ der Berliner Krankenhausgesellschaft fand statt im Jüdischen Krankenhaus Berlin. Die Krankenhäuser bemängeln weiterhin ein realitätsfernes Gesetz, das die selbstgesetzten Ziele der Krankenhausreform verfehlt. Hauptkritikpunkte sind die fehlende nachhaltige wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, eine fehlende tatsächliche Entökonomisierung, fehlende Planungssicherheit und fehlende Entbürokratisierung.
Der Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft, Marc Schreiner, zum heutigen Fachdialog Krankenhausreform:
„Für Politik und Krankenhäuser hat ein entscheidender Herbst begonnen. Jetzt werden die Weichen gestellt für eine Krankenhausreform, die die Häuser tatsächlich fit für die Zukunft macht oder die Versorgung verschlechtert. Die Berlinerinnen und Berliner müssen in ihre Krankenhausversorgung vertrauen können. Dafür brauchen wir ein Gesetz zum Strukturwandel, das wirkliche Lösungen bietet. Dafür muss das KHVVG dringend nachgebessert werden.
Unsere Kernforderungen haben wir heute beim Fachdialog Krankenhausreform mit politischen Entscheidungsträgern diskutiert und aus Sicht der Praktiker auf die Mängel am KHVVG hingewiesen: Den Krankenhäusern bundesweit wie in Berlin laufen die Kosten davon. Weil die Preise der Krankenhäuser nicht an die gestiegenen Kosten angepasst werden, entsteht in Berlin ab 2024 jedes Jahr eine Finanzierungslücke von etwa 160 Millionen Euro. Wir fordern eine Erhöhung des Landesbasisfallwerts sowie der Psychiatrieentgelte um 4 Prozent als Ausgleich für nicht refinanzierte, inflationsbedingte Kostensteigerungen für die Jahre 2022 und 2023. Ohne Hilfe müssen Kliniken wahrscheinlich Personal entlassen und möglicherweise sogar ganz schließen. Das wäre ein denkbar schlechter Start für eine Reform.
Um die Krankenhäuser, wie vom Bundesgesundheitsminister versprochen, von ökonomischen Zwängen zu befreien, brauchen wir darüber hinaus eine tatsächliche Entökonomisierung und wirksame Entkoppelung der Erlöse von der Leistungserbringung. Die vorgesehene Vorhaltevergütung ist eine Mogelpackung, denn sie ist weiterhin fallzahlabhängig.
Zudem brauchen die Bundesländer und wir Planungssicherheit. Es war verabredet, dass das neue Planungsmodell nach Leistungsgruppen aus Nordrhein-Westfalen als Grundlage für die Reform genutzt wird. Die zusätzlichen Personal- und Qualitätsanforderungen des Ministers verfälschen dieses Beispiel. Außerdem steht die vor langem versprochene Auswirkungsanalyse immer noch aus. Das bedeutet Blindflug statt Planung.
Wir schätzen es, dass Politik heute offenes Ohr hatte für die großen Sorgen der Berliner Kliniken – insbesondere die Berliner Mitglieder des Bundestags der SPD, der CDU und von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken. Trägerübergreifend vertrauen wir nun darauf, dass unsere Sorgen weitergetragen und in Handeln übersetzt werden. Wir brauchen eine Krankenhausreform im Sinne der Patientinnen und Patienten. Jetzt ist es noch möglich, das Gesetz zur Reform anzupassen.“
Weitere Informationen finden sich in den fünf Faktencheck-Videos, die die Berliner Krankenhausgesellschaft auf ihrem YouTube-Kanal veröffentlicht hat.