Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, die Kassenärztliche Bundesvereinigung sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen haben sich im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. und im Benehmen mit der Bundesärztekammer Anfang 2010 auf eine neue Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung verständigt.
Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat die Grundlagen und Ziele der o.g. Vereinbarung, alle notwendigen Informationen zu der hierin geregelten finanziellen Förderung im stationären Bereich sowie die Aufgaben, Zielsetzungen und Kontaktdaten der zwischenzeitlich gemeinsam von Ärztekammer Berlin, Kassenärztlicher Vereinigung Berlin und Berliner Krankenhausgesellschaft eingerichteten Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin für Berlin übersichtlich zusammengestellt. Die Übersicht kann an dieser Stelle heruntergeladen werden.