Berlin, den 1. Oktober 2014. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) widerspricht dem durch den Jahresbericht des MDK Berlin-Brandenburg entstandenen Eindruck vorsätzlicher Falschabrechnungen durch Krankenhäuser mit Nachdruck. Der vermittelte Eindruck, Krankenhäuser würden im beträchtlichen Maße zu Lasten der Krankenkassen falsch abrechnen, geht an der Realität vorbei und ist völlig falsch, so Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft.
Fakt ist, dass berlinweit bei ca. 800.000 Behandlungsfällen der Anteil der Einzelfallprüfungen jährlich ca. 12% beträgt. Die Krankenkassen lassen hierbei durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bereits gezielt nur die Krankenhausfälle überprüfen, bei denen sie sich nach einer computergesteuerten Vorprüfung Kürzungsmöglichkeiten erhoffen. Nach intensiver Prüfung durch den MDK bleiben mehr als 95 Prozent der Klinikrechnungen letztlich unbeanstandet.
Der überwiegende Teil der MDK-Prüfungen bezieht sich nicht auf die sachlich-fachliche Abrechnungsprüfung, sondern auf die nachträgliche Infragestellung der von den Kliniken in der akuten Phase der Patientenversorgung tatsächlich erbrachten medizinischen Leistungen. Beispielsweise ist häufigster Prüfgrund die Streitfrage, ob ein Patient einen Tag früher hätte entlassen werden können. Hierbei wurden die Leistungen durch das Krankenhaus zweifelsfrei tatsächlich erbracht und die entsprechenden Kosten sind entstanden. Die Verantwortung für den Patienten trägt der behandelnde Krankenhausarzt und nicht der MDK-Arzt. Die angeblich falsch abgerechneten Fälle spiegeln daher nur die einseitige rückblickende Meinung des MDK-Arztes hinsichtlich einer Krankenhausrechnung wider. Der Krankenhausarzt muss jedoch am Krankenbett entscheiden, ob und wie lange der Patient wegen möglicherweise drohender Komplikationen im Krankenhaus bleiben muss. Wenn am Ende alles gut gegangen ist, kann der MDK-Arzt im Rückblick am Schreibtisch leicht behaupten, der Patient hätte einen Tag früher entlassen werden können. Die unbelegte Behauptung, Krankenhäuser würden möglicherweise aus Erlösgründen vorsätzlich bei Frühchen oder Beatmungsfälle manipulieren, ist in Anbetracht der hohen medizinischen Behandlungsnotwendigkeit und -komplexität von Frühchen und beatmeten Patienten geradezu grotesk, betont Uwe Slama.
Bei den restlichen Abrechnungsprüfungen stellt sich das DRG-Abrechnungsverfahren als hoch komplexes System dar, so dass sich zwangsläufig Interpretationsspielräume ergeben. Denn die Vergütung bei der Behandlung eines Patienten beruht u.a. auf einer Kombination aus ca. 13.000 möglichen Diagnosen und ca. 29.000 möglichen Prozeduren.
Statt wiederholt die Kliniken zu diskreditieren, sollte die Prüfflut und damit der massive Aufwand für Krankenhausärzte und den MDK reduziert werden, damit sich diese auf den wesentlichen Aspekt, die Patientenversorgung, konzentrieren können, fordert Uwe Slama.