Berlin, den 17.11.2016. Die Berliner Krankenhausgesellschaft begrüßt die mit der Koalitionsvereinbarung beabsichtigte Trendwende in der Investitionsfinanzierung, die Qualitätsorientierung, die Öffnung der Krankenhäuser zur ambulanten Versorgung und deren adäquaten Finanzierung sowie die Ausweitung des Berliner Modells mit heimärztlicher Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen. „Damit werden wichtige gesundheitspolitische Themen aufgegriffen“, so Brit Ismer, Vorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft.
Die unzureichende Investitionsfinanzierung in den vergangenen Jahren hat zu einem erheblichen Investitionsstau geführt und den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser zu Lasten der Beschäftigten und der Versorgung deutlich erhöht. Der Investitionsstau ist mit negativen Auswirkungen auf die Betriebssicherheit, Hygiene, Qualität, Patientensicherheit und Betriebskosten verbunden. Anhand aktueller Berechnungen, beispielsweise durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus, ergibt sich ein Investitionsbedarf der Berliner Kliniken von rund 240 Mio. Euro pro Jahr. Gemessen am Bundesdurchschnitt müsste das Land Berlin
– unter Berücksichtigung der Umlandversorgung und des Krankheitsschweregrades – mindestens 140 Mio. Euro pro Jahr fördern. Der aktuelle Doppelhaushalt sieht Investitionen für die Berliner Kliniken von rund 107 Mio. Euro in 2016 vor.
Die vorgesehene Anhebung der Investitionsfinanzierung auf einen Bundesdurchschnitt ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber bei weitem nicht ausreichend, da in nahezu allen Bundesländern ein erhebliches Investitionsdefizit besteht. Der Investitionsstau kann so nicht abgebaut werden. Auch aufgrund des notwendigen Aufbaus der Versorgungsstrukturen für die wachsende Stadt ist eine klare, nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionsstrategie des Landes Berlin, die den Investitionsbedarf der Berliner Krankenhäuser aufnimmt, erforderlich. „Dieser Herausforderung muss sich das Land Berlin stellen“, verdeutlicht Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft.
Soweit dies sinnvoll und zielführend ist und klar definierten Anforderungen entspricht, wird die Weiterentwicklung qualitätssichernder Maßnahmen sowie die Transparenz des Leistungsgeschehens in und außerhalb der Krankenhausplanung von den Krankenhäusern unterstützt. Verbindliche Qualitätsvorgaben im Rahmen der Krankenhausplanung müssen vor ihrer Festlegung einer Prüfung ihrer Evidenz, ihrer Realisierbarkeit und insbesondere der Kosten unterzogen werden. Einseitige landesbezogene Personal- und Strukturvorgaben sind in Krankenhäusern nicht umsetzbar, wenn deren Finanzierung nicht gewährleistet wird. Im Übrigen begrenzt die bestehende unzureichende Investitionsfinanzierung die Möglichkeiten, die Qualität im Krankenhausbereich durch Investitionen weiter zu verbessern.