Die Krankenkassenverbände in Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben den Landesbasisfallwert für das Jahr 2012 neu vereinbart. Der neue Landesbasisfallwert für das Jahr 2012 beträgt 2.970,07 Euro.
Mit dem am 1. August 2012 in Kraft getretenen geänderten Krankenhausfinanzierungsrecht ist den Krankenhäusern eine finanzielle Personalkostenhilfe gewährt worden, die auf Bundesebene in Höhe von 0,51 Prozent vereinbart wurde und zu einer entsprechenden Erhöhung des Landesbasisfallwertes führt. Damit soll ein Drittel der nicht durch die regelhaften Vergütungssteigerungen (Grundlohnrate) gedeckten Personalkostenzuwächse durch eine Tarifausgleichsrate refinanziert werden. Trotz der Tarifhilfe verbleiben bei den Krankenhäusern aber ungedeckte Kostensteigerungen im Personal- und Sachmittelbereich.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt im Wesentlichen die Höhe der Krankenhausbudgets. Im Land Berlin wird das DRG-Vergütungssystem in 47 Krankenhäusern angewendet.