Die Krankenkassenverbände in Berlin und die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) haben den Landesbasisfallwert für das Jahr 2013 neu vereinbart. Der Landesbasisfallwert für das Jahr 2013 beträgt 3.017,50 Euro.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt im Wesentlichen die Höhe der Krankenhausbudgets. Im Land Berlin wird das DRG-Vergütungssystem in 47 Krankenhäusern angewendet.