Berlin, 28. Dezember 2015. Die Krankenkassenverbände und die Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2016 auf einen neuen Landesbasisfallwert in Berlin, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen von 3.278,19 Euro, geeinigt. Beide Verhandlungsseiten haben sich nach konstruktiver Verhandlung auf die Kompromisslösung verständigt.
Damit steht die notwendige Rechtsbasis für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Berlin für 2016. Mit der erzielten Vereinbarung haben Krankenhäuser und Krankenkassenverbände jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Berlin. Das Ergebnis schafft Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region im nächsten Jahr. Im Landesbasisfallwert für 2016 sind bereits die Anforderungen und Regeln des neuen Krankenhausstrukturgesetzes (KHSG), beispielsweise die Veränderung bei der Konvergenz an den Bundesbasisfallwert, berücksichtigt.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.