Berliner Krankenhausgesellschaft und Verbände der Krankenkassen einigen sich auf neuen Landesbasisfallwert 2017
Berlin, 03. Februar 2017. Die Krankenkassenverbände und die Berliner Krankenhausgesellschaft haben sich für das Jahr 2017 auf einen neuen Landesbasisfallwert für Berlin, d.h. auf den landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen, geeinigt. Dieser beträgt 3.350,91 Euro.
Die Selbstverwaltung beweist hiermit erneut ihre Handlungsfähigkeit und schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2017 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Akutkrankenhäuser in Berlin. Damit haben Krankenhäuser und Krankenkassenverbände in Berlin jetzt Planungssicherheit für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten. Das Ergebnis schafft Klarheit für die Finanzierung und Abrechnung von Krankenhausleistungen in der Region. Der neue Landesbasisfallwert kommt ab 01. Februar 2017 zur Abrechnung.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets.