Offener Brief der Berliner Krankenhäuser: Krankenhaus­versorgungs­verbesserungs­gesetz muss umfangreich verbessert werden

Mit einem offenen Brief wendet sich die Berliner Krankenhausgesellschaft heute an Gesundheitssenatorin Dr. Ina Czyborra. Anlass ist der für morgen, 15. Mai erwartete Beschluss des Bundeskabinetts zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG). Die Bundesländer haben sich mit einem einstimmig verabschiedeten Positionspapier zum bisherigen Diskussionsstand kritisch geäußert und Verbesserungen angemahnt. Die Berliner Krankenhäuser teilen die Kritik und haben die Hoffnung, dass die Bundesländer ihre Positionen in dem nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren wirksam machen. Die Berliner Krankenhausgesellschaft unterstützt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege dabei ausdrücklich. Der offene Brief im Wortlaut:

Sehr geehrte Frau Senatorin Dr. Ina Czyborra,

die Bundesländer haben sich einstimmig zum Referentenentwurf des KHVVG – Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz positioniert. Das Land Berlin trägt die umfangreiche Kritik mit, unterstützt die Forderungen nach umfangreichen Verbesserungen des Entwurfs und wahrt mit dieser Haltung Verantwortung für gute und erreichbare Gesundheitsversorgung der Berliner Bürgerinnen und Bürger.

Ohne die vom Bund mehrfach versprochene Auswirkungsanalyse wird die Gesundheitsversorgung der Berlinerinnen und Berliner zum Experimentierfeld. Die vorgesehene Vorhaltevergütung kann das Ziel der Entökonomisierung nachweislich nicht erreichen. Statt angekündigter Entbürokratisierung steigt die Bürokratielast. Der Fachkräftemangel wird nicht aufgelöst. Gleichzeitig schließt sich durch zahlreiche Verzögerungen das Zeitfenster für eine gründliche und der Komplexität und Bedeutung der Krankenhausreform entsprechende Debatte im Deutschen Bundestag. Die Länder und die Krankenhausgesellschaften sehen eine seitens des Bundes denkbar schlecht gemanagte und aufgegleiste Reform. Es wächst das Risiko, dass eine hochkomplexe und in ihren Folgen nicht abschätzbare Reform in unangemessen kurzer Zeit durchgepeitscht wird.

Zur Lösung der bestehenden Probleme – fehlende nachhaltige wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser – ist der vorliegende Gesetzesentwurf komplett ungeeignet. Die seit über zwei Jahren andauernde wirtschaftliche Notlage der Krankenhäuser durch die Inflationslücke bleibt weiterhin unbeantwortet und riskiert die wirtschaftliche Existenz der Krankenhäuser. Deshalb mahnen die Länder zu Recht an, dass tatsächlich eine Verbesserung der finanziellen Lage der Krankenhäuser kurzfristig erreicht werden muss.

Die Krankenhäuser Berlins teilen die Kritik der Länder ausdrücklich und unterstützen die Forderung, das Gesetz mit einer starken Rolle der für die Krankenhausplanung zuständigen Bundesländer als zustimmungspflichtig zu beraten. Wir haben daher die Erwartung, dass die Bundesländer die in ihrem Positionspapier benannten Kritiken im nun beginnenden Gesetzgebungsverfahren durchsetzen. Die Krankenhäuser betonen die Notwendigkeit von Strukturreformen und stehen bereit für einen konstruktiven Dialog für eine bestmögliche, wirtschaftlich gesicherte Versorgung mit gutem Zugang für die Bevölkerung.

Gezeichnet Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG