Die im Krankenhaustransparenzgesetz beschlossenen Liquiditätshilfen sind keinesfalls Mittel zur nachhaltigen wirtschaftlichen Sicherung, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG). „Nach unseren Berechnungen betragen die Liquiditätshilfen nicht die kolportierten 5 Mrd. €, werden deutlich darunter liegen und auch erst spät zur Auszahlung kommen. Zudem wirken die Liquiditätshilfen dem Defizit durch die inflationsbedingten Steigerungen nicht entgegen. Mit Einmal-Hilfen ohne strukturellen Kostensteigerungseffekt werden Krankenhäuser immer wieder Hilfe von Bund, Ländern und Kommunen zum Überleben benötigen.
Unsere Forderung bleibt nach wie vor: um die seit 2022 bis heute bereits stattgefundene Inflation ausgleichen zu können, muss der aktuelle Preis für Krankenhausleistungen, der Landesbasisfallwert 2023, nachholend um vier Prozent erhöht werden. Nur damit könnte eine gute und gerechte Verhandlungsbasis für den Landesbasisfallwert 2024 gegeben werden. Zusätzlich muss die Preissteigerung von 2023 auf 2024 so ausreichend bemessen werden, dass die Krankenhäuser die erwartbar hohen Kostensteigerungen refinanzieren können.“
Die Berliner Krankenhausgesellschaft weist darauf hin, dass die im Gesetz vorgesehenen Anpassungen der Pflegepersonalkosten Krankenhäuser dazu befähigen, aufgenommene Kredite abzuzahlen. Diese mussten sie aufnehmen, weil die Pflegebudgetzahlungen von den Krankenkassen bisher nur verzögert ausgezahlt worden sind. „Eine höhere Liquidität ist selbstverständlich wichtig, geht aber am Ziel der nachhaltigen wirtschaftlichen Sicherung der Häuser vorbei. Die Krankenhäuser befinden sich in einer wirtschaftlich prekären Lage. Sie brauchen deshalb dringend nachhaltig finanzielle Hilfe. Die Preissteigerungen der Kliniken waren im Jahr 2022 bei rund 2,3% und im Jahr 2023 bei rund 4,3 % gesetzlich gedeckelt. Die Inflation liegt mit rund 15% für beide Jahre aber weit darüber. Die Krankenhäuser haben keine Möglichkeit, die gestiegenen Preise weiterzugeben. Politik hat dafür zu sorgen, dass für die Versorgung wichtige Strukturen vor zufälligen Insolvenzen bewahrt werden.“
Weiterhin kritisiert die Berliner Krankenhausgesellschaft das im Krankenhaustransparenzgesetz beschlossene Transparenzverzeichnis. „Wir unterstützen ausdrücklich die Weiterentwicklung der Qualitätsberichterstattung im Krankenhauswesen. Doch das Krankenhaustransparenzgesetz kann dieses Ziel nicht erreichen. In Berlin steht zudem bereits das Berliner Krankenhausverzeichnis zur Verfügung, das als geeignetes Instrument für die Transparenz hinsichtlich der Gesundheitsversorgungsqualität in Berlin dient. Das neue Gesetz trägt nicht dazu bei, dass Patientinnen und Patienten besser informierte Entscheidungen treffen können. Vielmehr stiftet es über die Einteilung der Kliniken in künstliche Level eher noch Verwirrung.“
Das Krankenhaustransparenzgesetz verspricht Entscheidungshilfen für Patientinnen und Patienten. Dafür sollen die Häuser in auf Leistungsgruppen basierende Level eingeteilt werden. Die Level wiederum sollen darüber informieren, welche und wie viele Leistungsgruppen ein bestimmtes Haus hat. Das wird zu Missverständnissen führen: Beispielsweise bestimmt die Gesamtgröße eines Hauses nicht per se die konkrete Behandlungsqualität in jeder Leistungsgruppe und noch viel weniger bei einer konkreten Erkrankung. Auch hochspezialisierte Fachabteilungen in kleineren Häusern oder in Fachkrankenhäusern können medizinische Leistungen in hervorragender Qualität durchführen. Doch weil sie weniger Leistungsgruppen aufweisen und daher eventuell in einem niedrigeren Level verortet sind, ist die tatsächliche Qualität der Behandlung für die Patientinnen und Patienten nicht erkennbar.
„Das neue ‚Transparenzverzeichnis‘ führt zu Verwirrung der Bürgerinnen und Bürger“, so Schreiner. „Der Fokus der Politik sollte zurzeit auf bestehenden Transparenzportalen und der nachhaltigen wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser liegen. Denn wem nützt ein Krankenhaustransparenzgesetz bis zum Jahr der Reform 2026, wenn bis dahin Häuser willkürlich schließen müssen.“
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