PRESSEMITTEILUNG Corona-Rettungsschirm für Krankenhäuser reicht nicht aus. Wirtschaftliche Krisensicherung dringend benötigt.

Berlin, 14. April 2022. Die aktuellen Regelungen zum Krankenhaus-Rettungsschirm reichen nicht aus. Um die Krankenhäuser finanziell zu stabilisieren, fordert die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) wirtschaftliche Planungssicherheit über den 18. April 2022 hinaus.

Am 18. März 2022 hat der Bundestag der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. Damit ließ das Bundesministerium für Gesundheit auch den Rettungsschirm für die Krankenhäuser auslaufen und erklärte mit diesem Zeichen die pandemisch bedingten Belastungen in den Krankenhäusern für beendet. Erst zum 22. März 2022 legte man eine Rechtsverordnung vor, in der die Ausgleichszahlungen bis zum 18. April 2022 verlängert werden. Mit dem Auslaufen dieser Ausgleichszahlungen verlieren Berliner Krankenhäuser jeden Monat rund 30 Millionen Euro an Liquidität.

„Die Zeit bis Ostern wurde politisch nicht genutzt, um für Krankenhäuser eine dringend nötige Fortsetzung oder Alternative zum Rettungsschirm auf den Weg zu bringen. Nach wie vor gibt es viele Corona-Patienten/-innen im Krankenhaus und eine hohe Anzahl an Personalausfällen. Von Entspannung oder Regelbetrieb sind wir im Krankenhaus weit entfernt. Im Gegenteil, viele Häuser haben aufgrund hoher Personalausfälle ihr Versorgungsangebot eingeschränkt. Erneut gibt es keine Verlässlichkeit der politischen Entscheidungsträger. Bundesgesundheitsminister Lauterbach nimmt in Kauf, dass die Krankenhäuser mit dem Auslaufen der Ausgleichszahlungen zu Ostern erheblichen wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt sind. Dabei hatte die Bundesregierung zu Beginn der Krise versprochen, kein Krankenhaus werde wegen der Corona-Pandemie in Wirtschaftsnöte geraten. Auf diese Zusage haben sich die Krankenhäuser verlassen. Der Bundesgesundheitsminister muss ein alternatives Hilfesystem errichten oder per Rechtsverordnung die bestehenden Hilfen verlängern. Hierzu gehört zwingend die Rücknahme des Abzugs von zwei Prozent beim Ganzjahreserlösausgleich. ‚Streichen Sie endlich den Abzug. Das ist die dringend benötigte Hilfe‘“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.

Der Ganzjahresausgleich 2021 und 2022, bei dem die liquiditätssichernden Ausgleichszahlungen angerechnet werden, ist auf 98 Prozent der Umsätze begrenzt. Eine 2-prozentige Selbstbeteiligung wird für pandemiebedingte Leistungsrückgänge vorgegeben. Dadurch entstehen erhebliche Verluste, die nicht kompensiert werden. Auch angesichts der enorm gestiegenen Energie- und Sachkosten, die nach den geltenden Regelungen nicht durch die Krankenkassen refinanziert werden, ist eine Streichung des 2-prozentigen Selbstbeteiligung dringend geboten.

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