Berlin, 30.06.2022 − Personell und wirtschaftlich stehen viele Krankenhäuser nach mehr als zwei Jahren Pandemie schlechter da als zum letzten Vorpandemiejahr 2019. Nun laufen auch noch die Versorgungsaufschläge zum 30. Juni 2022 aus, die zielgerichtet den Krankenhäusern zugutekamen, die Covid-19-Patienten/-innen behandeln und dadurch einen höheren Aufwand haben. Zudem rechnen viele Kliniken mit Sanktionen wegen Vorgaben, die aufgrund des anhaltenden Personalmangels nicht zu erfüllen sind. Diese widersprüchliche Politik bringt die Kliniken zunehmend in Bedrängnis. Die Berliner Krankenhausgesellschaft sieht kurzfristigen Handlungsbedarf, hält aber auch grundsätzliche Weichenstellungen für den Herbst für erforderlich.
Die leichter übertragbaren Corona-Varianten BA.4 und BA.5 führen bereits jetzt zu einem deutlichen Anstieg der Patienten/-innenzahlen auf den Normalstationen in den Krankenhäusern, wenngleich die Anzahl der Patienten/-innen auf den Intensivstationen moderat ansteigt. Zudem ist erneut ein durch Infektionen und Quarantäne reduzierter Personalstamm zu befürchten. Dies verschärft die ohnehin angespannte Lage in den Krankenhäusern erneut.
"Politik auf Bundes- und Landesebene warnt einerseits vor der drohenden Corona-Sommerwelle. Gleichzeitig wird aber zum 30. Juni 2022 mit den Corona-Versorgungsaufschlägen die einzige finanzielle Unterstützung für die Krankenhäuser ersatzlos gestrichen. Corona-Patienten/-innen bedeuten, selbst wenn sie wegen eines anderen Leidens behandelt werden, großen finanziellen und personellen Mehraufwand", so Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft. Das Wegfallen der Hilfen kommt auch vor dem Hintergrund der enormen, inflationsbedingten Preissteigerungen zur absoluten Unzeit. Krankenhäuser können die von Zulieferern und Dienstleistern geltend gemachten Verteuerungen wegen des starren Vergütungssystems nicht weitergeben.
Mit den Versorgungsaufschlägen wurde der zusätzliche Aufwand zumindest etwas abgefedert. Dieses Geld fehlt nun. Zudem treten mit Wegfall der Versorgungsaufschläge Sanktionen in Bezug auf Pflegepersonal wieder in Kraft. Für Ausfall beim Personal oder aufwendigen Einsatz durch Isolierungsmaßnahmen von Corona-Patienten/-innen dürfen die Krankenhäuser nicht bestraft werden. Damit steigt das Risiko, dass Versorgungskapazitäten abgemeldet werden müssen und Engpässe entstehen.
Das Bundesgesundheitsministerium ist aufgefordert, jetzt schnell zu handeln und konkret zu liefern: Per Rechtsverordnung können die Versorgungsaufschläge für eine gezielte Unterstützung der Krankenhäuser, die Corona-Patienten/-innen behandeln, kurzfristig verlängert werden. Grundsätzlich müssen mit Blick auf den Herbst die vom Bundesgesundheitsminister angekündigten Instrumente zur wirtschaftlichen Absicherung der Häuser für die erwartete nächste Welle entwickelt und umgesetzt werden.
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