Berlin, 9. Oktober 2020 – Mit der Änderung im Landeskrankenhausgesetz wird Berliner Krankenhäusern eine moderne Datenverarbeitung und die Zusammenarbeit mit Drittanbietern ermöglicht. Die Berliner Kliniken begrüßen die Verabschiedung in der vergangenen Plenarsitzung und danken dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Damit ist ein starkes Signal für den digitalen Wandel gesetzt.
Dem Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetz zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen in Berliner Gesetzen an die EU-Datenschutz-Grundverordnung wurde in der letzten Plenarsitzung entsprochen. Damit werden die landesrechtlichen Normen so angepasst, dass die Auftragsdatenverarbeitung für die Berliner Krankenhäuser auch mit externen Dienstleistern professionell und sicher durchführbar ist. Durch diese Regelung ist die Anwendung moderner, cloud-basierter Technologien und der Einsatz innovativer Medizinprodukte zum Wohle der Berlinerinnen und Berliner nun möglich.
„Die Krankenhäuser haben in der Vergangenheit bereits vielfältige Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um sensible Patientendaten erfolgreich zu schützen. Deshalb ist das in sie gesetzte Vertrauen gerechtfertigt. Digitalisierung ist eine anspruchsvolle, gemeinsame Aufgabe und gelingt nur unter geeigneten Rahmenbedingungen. Mit diesem Schritt hat unser Parlament seinen ernsthaften Willen dokumentiert, die digitale Gesundheitsversorgung zu gestalten. Ein gutes Signal für die Gesundheitsstadt Berlin“, so Brit Ismer, Vorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG ).
Krankenhäuser arbeiten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung nur mit Auftragsverarbeitern zusammen, die ausreichend Sicherheit dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet. Auch mit Blick auf die Umsetzung des Maßnahmenpakets „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ ist die erweiterte Lösung zu begrüßen. Den Berliner Krankenhäusern stehen rund 215 Mio. Euro für die schnelle Umsetzung digitaler Strukturen bereit.
„Die Krankenhäuser haben jetzt die immense Chance, cloud-basierte und standardisierte Systeme zu etablieren. Digitalisierung mit hoher Qualität und maximalem Schutz datenschutzkonform in der Versorgung zu bringen – das ist unser Ziel. Deshalb sind die regulatorischen Anpassungen im Plenum so wichtig“, betont Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG. „Der durch Covid-19 erwachsene Zusammenhalt war ein Schlüssel für die erfolgreiche Bekämpfung des Virus. Der Mix aus gemeinsamem Handeln, politischer Weichenstellung und ökonomischer Handlungsfähigkeit muss auch für die Digitalisierung wegweisend werden“, so Schreiner weiter.