Berlin, 02. Januar 2023. Die Berliner Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassen haben für das Jahr 2023 einen neuen Landesbasisfallwert in Berlin, d. h. einen landeseinheitlichen Durchschnittspreis für Krankenhausleistungen festgelegt. Dieser beträgt 4.007,48 Euro. Die Berliner Krankenhausgesellschaft erklärt die Vereinbarung als nicht ausreichend. Die Kosten, die gegenüber den Krankenkassen abgerechnet werden dürfen, bilden die realen Steigerungen nicht ab, das strukturelle Defizit erhöht sich weiter. Der wirtschaftliche Druck lastet damit schwer auf den Krankenhäusern.
Die Vereinbarung zum Landesbasisfallwert für das Jahr 2023 entspricht dem maximal möglichen Ergebnis, welches die derzeitigen gesetzlichen Regelungen zulassen. Dieser Landesbasisfallwert ist jedoch bei weitem nicht ausreichend, um die offensichtlichen hohen Kostenentwicklungen der Jahre 2022 und 2023 zu refinanzieren. Die derzeitige Ausnahmesituation, bedingt durch nachwirkende Effekte der Corona-Pandemie sowie extreme Inflations- und Energiekostensteigerungen, kann von den Vertragsparteien durch den bestehenden ordnungspolitischen Rahmen der Rechtssystematik nicht ansatzweise sachgerecht abgebildet werden.
Mit einem Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten unterstützt der Bund die Krankenhäuser mit bis zu 6 Mrd. € bei den Energie- und Sachkostensteigerungen. Die Mittel kommen aber nur lückenhaft bei den Krankenhäusern an und das Ausmaß der Kostensteigerungen wird nicht annähernd aufgefangen. Die anteiligen 1,5 Mrd. € als Hilfe für die Sachkostensteigerungen sind deutlich zu niedrig angesetzt. Alleine für Berlin bleibt ein Defizit für Sachkosten in 2023 von 150 Mio. €. Berliner Krankenhäusern droht ab dem Jahr 2024 ein Kostendefizit von 450 Mio. € pro Jahr.
Zugleich werden Krankenhäusern durch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen erhebliche Mittel entzogen: Kompensationen für Fixkosten bei eintretenden Leistungsrückgängen wurden gestrichen, mit der Ersatzvornahme des BMG zum DRG-Katalog 2023 wurden die Fallpauschalen um 400 Mio. € abgesenkt, durch eine zusätzliche Regelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sollen tausende qualifizierte Mitarbeiter/-innen nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden, die Hilfen zur Abfederung von Belastungen durch die Corona-Pandemie wurden gestrichen und die Landesbasisfallwerte sind weiterhin strikt gedeckelt. Diese Krankenhauspolitik enttäuscht.
Die BKG hat der Vereinbarung zum Landesbasisfallwert zugestimmt, weil bei einem Scheitern der Verhandlungen auch der dann folgende, ersatzweise Beschluss der Schiedsstelle grundsätzlich auf Basis der gleichen gesetzlichen Grundlage zu treffen und deshalb kein für Krankenhäuser zufriedenstellenderes Ergebnis zu erwarten wäre. Es sind daher schnelle und wirksame Eingriffe des Gesetzgebers zur Kompensation dieser außerordentlichen Erlöseinbrüche und Kostensteigerungen dringend erforderlich.
Der Landesbasisfallwert bildet die Grundlage für die Abrechnung der DRG-Fallpauschalen (Diagnosis Related Groups) und bestimmt wesentlich die Höhe der Krankenhausbudgets. Die Selbstverwaltung schafft mit der erzielten Vereinbarung die notwendige Rechtsbasis für das Jahr 2023 für die konkreten Budgetvereinbarungen der Krankenhäuser in Berlin.
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