PRESSEMITTEILUNG Niedergelassene Ärzte müssen Sicherstellungsauftrag einlösen – Notaufnahmen der Krankenhäuser dürfen nicht überlastet werden

Berlin, 22. Dezember 2023

Die Berliner Krankenhausgesellschaft appelliert mit Blick auf die Feiertage und das kommende Jahr 2024 an die niedergelassenen Ärzte, ihren Sicherstellungsauftrag wahrzunehmen. Die Rettungsstellen der Krankenhäuser dürfen nicht weiter überlastet werden. Hintergrund für den Appell ist ein auch für Berlin angekündigte Streik mit dreitägiger Praxisschließungen und die damit einhergehende massive Einschränkung der ambulanten Versorgung nach den Weihnachtstagen. Die Bevölkerung wird daher verstärkt die Rettungsstellen der Krankenhäuser aufsuchen.  Ab Januar 2024 soll es zudem in den, den Krankenhäusern angegliederten KV-Notdienstpraxen weniger Personal und deshalb eingeschränkte Öffnungszeiten geben. Die Berliner Krankenhausgesellschaft sieht auch hier mit Besorgnis, dass die Notfallversorgung auf die ohnehin stark beanspruchten Rettungsstellen ausgelagert wird. 

Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft: „Verbandspolitik der niedergelassenen Ärzte darf nicht auf den Schultern der Rettungsstellen der Krankenhäuser ausgetragen werden. In ganz Berlin steigen die Krankenstände an. Auch in den Notaufnahmen selbst ist die Situation durch eine dünne Personaldecke angespannt. Gleichzeitig wird die Versorgung der Berlinerinnen und Berliner durch die Arztpraxen ausgedünnt. Wir fordern daher die niedergelassenen Ärzte dringend dazu auf, den Versorgungsauftrag in den kommenden Tagen tatsächlich sicherzustellen. 

Mit Blick auf das kommende Jahr schauen wir mit Sorge auf weitere Einschränkungen in den Arztpraxen. Die Beschließung des neuen Honorarverteilungsmaßstabs wird dazu führen, dass Ärzte schneller ihr Regelleistungsvolumen erreichen und Patienten sich anderweitig Hilfe suchen müssen, etwa in Rettungsstellen der Krankenhäuser. Auch die teilweise schon vollzogene Reduzierung der ambulanten Akutversorgung im fahrenden ärztlichen Bereitschaftsdienst und in den KV-Notfallpraxen belastet die Rettungsstellen der Krankenhäuser zusätzlich. Während in der Notfallpraxis der niedergelassenen Ärzte nur nicht lebensgefährliche Erkrankungen behandelt werden, steht in den Notfallambulanzen der Krankenhäuser das gesamte Leistungsspektrum der Notfallmedizin bereit. Die KV-Notfallpraxen tragen also dazu bei, dass Patientenströme klar gesteuert werden können.  Um die Rettungsstellen zu entlasten, muss die ambulante Versorgung sichergestellt werden.

Die Rettungsstellen arbeiten zurzeit schon an ihrer Kapazitätsgrenze und sind trotzdem 24 Stunden an 365 Tagen für die Bevölkerung da. Dieses Engagement für die Gesundheitsversorgung von Notfällen darf nicht ausgenutzt werden. Die verbandspolitischen Forderungen des einen dürfen nicht auf den Schultern des anderen ausgetragen werden. Das ist unfair, auch der Bevölkerung gegenüber, der eine gesicherte Notfallversorgung zusteht. Wir fordern auch Bund und Land auf, hier genau hinzuschauen und zu handeln.“

Pressekontakt:

Marc Schreiner 
Geschäftsführer 
Berliner Krankenhausgesellschaft e. V., Hallerstraße 6, 10587 Berlin
Telefon: 0160 98006088
E-Mail: schreiner@bkgev.de
Annika Seiffert
Pressesprecherin/ Referentin Öffentlichkeitsarbeit
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Mobil: 0151 21229701
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