Zugleich werden Krankenhäusern durch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen erhebliche Mittel entzogen: Mehrleistungen der Krankenhäuser werden grundsätzlich in Höhe der Fixkosten gekürzt. Aber bei den jetzt eintretenden Leistungsrückgängen sollen die Krankenhäuser durch eine Streichung einer entsprechenden Regelung auf ihren Fixkosten sitzen bleiben. Allein das wird den Häusern in Berlin 35 Mio. € im Jahr 2023 kosten. Mit der Ersatzvornahme des BMG zum DRG-Katalog 2023 wurden die Fallpauschalen um 400 Mio. € abgesenkt. Vermeintliche Umbuchungen und angebliche Verlagerungen von Pflegepersonal wurden hierbei aber nicht belegt. Für die Krankenhäuser in Berlin bedeutet das einen dauerhaften Budgetverlust von 0,75 % oder 25 Mio. € pro Jahr. Durch eine zusätzliche Regelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sollen tausende qualifizierte Mitarbeiter/-innen nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden. Damit wird die aufgrund des Fachkräftemangels ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte weiter ansteigen und die Attraktivität des Pflegeberufes weiter eingeschränkt. Die nun vorgesehene Zustimmung des Bundesfinanzministeriums zur Einführung der PPR 2.0 ist nicht akzeptabel, weil damit Pflegepersonalausstattung nach Kassenlage droht. Die mit dem KHPflEG für die Budgetverhandlungen vorgesehenen starren Fristen und empfindlichen Strafen sind nicht geeignet, den Verhandlungsstau zu lösen, sondern bestätigen die aktuelle Politik der Misstrauenskultur und der Überregulierung. Was mit dem KHPflEG hingegen nicht gegeben wird, sind die vom BMG angekündigten Hilfen zur Abfederung von Belastungen durch die Corona-Pandemie. Hierfür wären z. B. eine Corona-Mehrkostenfinanzierung oder ein Ganzjahreserlösausgleich 2023 erforderlich.
Die guten Vorhaben bei der Pädiatrie und der Geburtshilfe sowie PPR 2.0 werden zudem konterkariert durch einen erheblichen Nachbesserungs- und Diskussionsbedarf bei den Tagesbehandlungen aber auch bei den vorgesehenen Neuregelungen zu den sogenannten Hybrid-DRGs.
„Die Reformbedürftigkeit ist offensichtlich, der Reformwille und die Flexibilität der Krankenhäuser bewiesen. Die ungeordneten Gesetzgebungsverfahren erfolgen immer wieder ohne Diskussion mit den Beteiligten und ohne Einbeziehung der Länder. Die krisengeschüttelten Kliniken benötigen strukturelle Stärkung und einen praktikablen Umgang mit Problemen, keine Reformungetüme, die sich in ihrer Komplexität selbst ihrer Wirkung berauben und die Versorgungsengpässe und finanzielle Krisen befördern“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.
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