PRESSEMITTEILUNG Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes: Krankenhauspolitik enttäuscht einmal mehr

Berlin, 02. Dezember 2022. Krankenhäuser befinden sich in einer multiplen Krisenlage, die tagtäglich bewältigt werden muss. Trotz Corona-Pandemie, Energiekrise und extremer Kostenanstiege sowie Personalknappheit muss die Versorgung der Patienten/-innen flächendeckend gewährleistet werden können. Die Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (KHPflEG) zeigt allerdings einmal mehr, dass Hilfen nur teilweise bei den Kliniken ankommen oder nicht gut gemacht sind. Diese Krankenhauspolitik enttäuscht. Das Hilfspaket der Bundesregierung hilft nur lückenhaft und bannt drohende Insolvenzen nur kurzfristig. Es wird gleichzeitig durch weitere Gesetze in seiner Wirkung massiv geschwächt. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) und ihre Mitglieder erwarten mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit.

Mit einem Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten unterstützt der Bund die Krankenhäuser mit bis zu 6 Mrd. € bei den Energie- und Sachkostensteigerungen. Durch die nun vorliegenden Gesetzesgrundlagen werden die Mittel nur lückenhaft bei den Krankenhäusern ankommen und das gesamte Ausmaß der Kostensteigerungen nicht annähernd aufgefangen. 4,5 Mrd. € scheinen nach jetzigen Kalkulationen für Energiekostensteigerungen ausreichend. Doch die 1,5 Mrd. € als Hilfe für die Sachkostensteigerungen sind deutlich zu niedrig angesetzt. Für Berlin bleibt ein Defizit für Sachkosten allein in 2023 von 150 Mio. €. Zudem muss dringend dafür Sorge getragen werden, dass die Kostenentwicklung in die Regelfinanzierung Eingang findet, sonst tragen allein Berliner Krankenhäuser ab dem Jahr 2024 ein Kostendefizit von 450 Mio. € pro Jahr weiter mit sich.

Zugleich werden Krankenhäusern durch zahlreiche weitere gesetzliche Regelungen erhebliche Mittel entzogen: Mehrleistungen der Krankenhäuser werden grundsätzlich in Höhe der Fixkosten gekürzt. Aber bei den jetzt eintretenden Leistungsrückgängen sollen die Krankenhäuser durch eine Streichung einer entsprechenden Regelung auf ihren Fixkosten sitzen bleiben. Allein das wird den Häusern in Berlin 35 Mio. € im Jahr 2023 kosten. Mit der Ersatzvornahme des BMG zum DRG-Katalog 2023 wurden die Fallpauschalen um 400 Mio. € abgesenkt. Vermeintliche Umbuchungen und angebliche Verlagerungen von Pflegepersonal wurden hierbei aber nicht belegt. Für die Krankenhäuser in Berlin bedeutet das einen dauerhaften Budgetverlust von 0,75 % oder 25 Mio. € pro Jahr. Durch eine zusätzliche Regelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz sollen tausende qualifizierte Mitarbeiter/-innen nicht mehr über das Pflegebudget finanziert werden. Damit wird die aufgrund des Fachkräftemangels ohnehin schon hohe Arbeitsbelastung der Pflegekräfte weiter ansteigen und die Attraktivität des Pflegeberufes weiter eingeschränkt. Die nun vorgesehene Zustimmung des Bundesfinanzministeriums zur Einführung der PPR 2.0 ist nicht akzeptabel, weil damit Pflegepersonalausstattung nach Kassenlage droht. Die mit dem KHPflEG für die Budgetverhandlungen vorgesehenen starren Fristen und empfindlichen Strafen sind nicht geeignet, den Verhandlungsstau zu lösen, sondern bestätigen die aktuelle Politik der Misstrauenskultur und der Überregulierung. Was mit dem KHPflEG hingegen nicht gegeben wird, sind die vom BMG angekündigten Hilfen zur Abfederung von Belastungen durch die Corona-Pandemie. Hierfür wären z. B. eine Corona-Mehrkostenfinanzierung oder ein Ganzjahreserlösausgleich 2023 erforderlich.

Die guten Vorhaben bei der Pädiatrie und der Geburtshilfe sowie PPR 2.0 werden zudem konterkariert durch einen erheblichen Nachbesserungs- und Diskussionsbedarf bei den Tagesbehandlungen aber auch bei den vorgesehenen Neuregelungen zu den sogenannten Hybrid-DRGs.

„Die Reformbedürftigkeit ist offensichtlich, der Reformwille und die Flexibilität der Krankenhäuser bewiesen. Die ungeordneten Gesetzgebungsverfahren erfolgen immer wieder ohne Diskussion mit den Beteiligten und ohne Einbeziehung der Länder. Die krisengeschüttelten Kliniken benötigen strukturelle Stärkung und einen praktikablen Umgang mit Problemen, keine Reformungetüme, die sich in ihrer Komplexität selbst ihrer Wirkung berauben und die Versorgungsengpässe und finanzielle Krisen befördern“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.

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Barbara Ogrinz
Pressesprecherin und Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
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