Berlin, 03. September 2020 – Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), das gestern im Bundeskabinett beschlossen wurde, sieht umfangreiche Investitionen vor. Damit setzt das Gesetz einen wichtigen Impuls – bleibt aber bei der finanziellen Umsetzung offen.
Das Maßnahmenpaket „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ in Höhe von insgesamt 4,3 Mrd. Euro ist ein erster notwendiger Schritt und ordentlicher Zuschlag, um die Investitionslücke bei den Krankenhäusern abzufedern. Der langjährig angestaute investive Nachholbedarf kann dadurch aber nicht beseitigt werden. Den Berliner Krankenhäusern werden rund 150 Mio. Euro Bundesmittel (70 %) bereitgestellt, 65 Mio. Euro (30 %) finanzieren die Länder, der Träger oder beide gemeinschaftlich. Die Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) erwartet, dass eine geplante Kofinanzierung allein von der Landesregierung getragen wird.
„Die Krankenhäuser der Stadt haben in der Pandemie ihre Leistungsfähigkeit und besondere Rolle für das Gesundheitssystem der Metropole Berlin unter Beweis gestellt. Das Krankenhauszukunftsgesetz ist angemessen und nötig. Die Kliniken wollen die Versorgung der Patienten qualitativ hochwertig und sicher für die Zukunft gestalten. Deshalb sind die Mittel wichtig, um digitale Innovationen auf den Weg zu bringen“, so Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG.
Neben dem Krankenhauszukunftsfonds sieht das KHZG Finanzierungsregelungen für die durch Corona
bedingten Erlösausfälle und Mehrkosten der Krankenhäuser vor. Krankenhausindividuell kann ein Ausgleich mit den Kassen vereinbart werden, wenn die Erlöse des Jahres 2020 geringer als entsprechende Erlöse aus dem Jahr 2019 sind. Offen bleiben zum jetzigen Zeitpunkt die Höhe des Ausgleichs und die Kompensation der Erlöse für ambulante Leistungen. Bundeseinheitliche Regelungen werden bis Ende des Jahres 2020 entwickelt. Durch die Freihaltepauschalen wurde in einigen Häusern nicht ausreichend gegenfinanziert. Maximalversorgern und Uniklinika drohen enorme finanzielle Belastungen.
„Wir dürfen nicht vergessen, wie angespannt die Situation der Kliniken bereits vor der Krise war. Jetzt ist die Lage noch angespannter. Die Länder dürfen sich nicht ihrer Verantwortung für Investitionsverpflichtungen entziehen. Eine Kostenbeteiligung durch die Krankenhausträger an Maßnahmen, die ja den Krankenhäusern gerade jetzt helfen sollen, die Folgen der Corona-Krise zu überwinden, wäre nicht akzeptabel. Das wäre, als ob sich die Häuser am eigenen Schopf aus dem Sumpf ziehen sollen. Krankenhäuser müssten selbst erwirtschaftete Mittel einsetzen. Das will der Gesetzgeber gerade vermeiden“, so Schreiner.
Die BKG setzt darauf, dass das Land Berlin sich hinter die Krankenhäuser der Stadt stellt und gerade für die schnelle Umsetzung digitaler Strukturen umfängliche und dauerhafte Zusagen trifft. Denn diese sind maßgeblich wichtig für den Wirtschaftsstandort Berlin. „Berlin hat gute und etablierte Krankenhausstrukturen – da lohnt es sich in die Zukunft zu investieren“, betont Schreiner.