Berlin, den 20.10.2015. Der Berliner Senat hat heute die Krankenhausförderungs-Verordnung beschlossen. Der Beschluss des Senates zum Doppelhaushalt 2016/2017 sieht Investitionen für die Berliner Kliniken von 107 Mio. Euro in 2016 und 109 Mio. Euro in 2017 vor. „Der Aufwuchs der Investitionsmittel ist ein Schritt in die richtige Richtung, der Doppelhaushalt bleibt aber weit hinter den dringend benötigten rund 240 Mio. Euro pro Jahr zurück. Auch unter Einbeziehung der SIWA-Mittel (55 Mio. Euro 2016 – 2018) wird nicht einmal der Bundesdurchschnitt von rund 140 Mio. Euro erreicht“, so Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft.
Nach aktuellen Berechnungen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) liegt der Investitionsbedarf der Berliner Kliniken bei rund 240 Mio. Euro pro Jahr. Bei der Senatsgesundheitsverwaltung liegen bedarfsgerechte Förderanträge allein für bauliche Maßnahmen von rund 700 Mio. Euro vor. Im Bundesländervergleich ist das Land Berlin Schlusslicht bei der seit Jahren anhaltenden unzureichenden Investitionsfinanzierung, die über viele Jahre zu einem erheblichen Investitionsstau geführt und den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser zu Lasten der Beschäftigten und der Versorgung deutlich erhöht hat. Gemessen am Bundesdurchschnitt müsste das Land Berlin rund 140 Mio. Euro fördern, wobei in nahezu allen Bundesländern ein erhebliches Investitionsdefizit besteht.
Das Bevölkerungswachstum in der Metropolregion, die demografischen Entwicklungen und der medizinische Fortschritt erfordern Anpassungen der Krankenhausstrukturen in Berlin, insbesondere im Bereich der geriatrischen und psychiatrischen Versorgung. Entsprechend wird der neue Krankenhausplan rund 1.000 zusätzliche Krankenhausbetten vorsehen, um den Versorgungsbedarf zukünftig erfüllen zu können. Zudem stehen die Krankenhäuser vor großen Herausforderungen zur Umsetzung der steigenden Anforderungen an Qualitätssicherungsverfahren, Patientensicherheit und Infektionsprophylaxe. Insbesondere in Berlin sind daher – anders als in anderen Regionen – auch für die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen Investitionen in Gebäude sowie die Modernisierung und Neuanschaffung von Medizintechnik und hochwertiger technischer Infrastruktur dringend erforderlich.
Der heutige Beschluss des Senates sieht die Einführung einer Investitionspauschale für das Land Berlin zum 1. Juli 2015 vor und gibt damit das System der Einzelförderung für bauliche Maßnahmen und der Pauschalförderung für Medizintechnik etc. auf. Die Berliner Krankenhausgesellschaft hat hierbei immer deutlich gemacht, dass Voraussetzung hierfür ein adäquates und verlässliches Investitionsniveau ist, mit dem die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen finanziert wird, das langfristige strategische Entscheidungen zulässt und das Planungssicherheit, Flexibilität und nicht zuletzt auch einen entscheidenden Beitrag für die Patientensicherheit bietet. Das bestehende Investitionsdefizit verhindert notwendige bauliche, sicherheitstechnische und medizin-technische Weiterentwicklungen und begrenzt die Möglichkeiten, über Rationalisierungsinvestitionen Kosten zu senken und Qualität und Infektionsprophylaxe durch Investitionen zu verbessern.
„Aufgrund des im Bundesvergleich erheblichen investiven Nachholbedarfs, des notwendigen Aufbaus der Versorgungsstrukturen für die wachsende Stadt, des Zustroms von Flüchtlingen und zur Sicherstellung einer hohen Versorgungsqualität und hygienischer Standards erwarten wir eine klare, nachhaltige und zukunftsorientierte Investitionsstrategie des Landes Berlin, die den Investitionsbedarf der Krankenhäuser aufnimmt. Das Parlament ist jetzt gefordert, für Nachbesserungen am Doppelhaushalt zu sorgen. Mindestens das bundesdurchschnittliche Niveau von rund 140 Mio. Euro muss in dem Doppelhaushalt dauerhaft verankert werden“, verdeutlicht Uwe Slama, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft.