Gemeinsame Presseinformation der Berliner Krankenhausgesellschaft (BKG) und der Landesvertretung Berlin/Brandenburg des Ersatzkassenverbandes (vdek):
Sicherung der Krankenhausfinanzierung in Berlin:
Land muss seine Verantwortung für die Krankenhausversorgung 1nehmen!
Berlin, 13.02.2013. Der Berliner Senat hat die Vorbereitung des Doppelhaushaltes 2014/2015 angekündigt und in diesem Zusammenhang auch die Herausforderungen durch die steigende Bevölkerung (siehe neue Berliner Bevölkerungsprognose) herausgestellt. Der vdek und die BKG weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Land Berlin seiner Verpflichtung zur Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser nachkommen muss.
Nach einem Gutachten der Senatsgesundheitsverwaltung und der BKG ist für die Berliner Krankenhäuser von einem jährlichen Investitionsvolumen von rund 200 Millionen Euro auszugehen. Das Land Berlin übernimmt im laufenden Jahr bisher lediglich effektiv 60 Millionen Euro – also weniger als ein Drittel der tatsächlich notwendigen Finanzierung. Damit bildet das Land Berlin das Schlusslicht der Investitionsförderung im Ländervergleich (Anlage), wobei auch in anderen Ländern eine strukturelle Unterfinanzierung im investiven Bereich festzustellen ist. Die Investitionsmittelbereitstellungsquote liegt in Berlin nur bei rund 2,5%, für die deutsche Gesamtwirtschaft liegt die für Fortschritt, Wachstum und Beschäftigung notwendige Investi¬tions¬quote bei 17%.
Von den Krankenhäusern wird eine moderne und medizintechnisch hochqualitative Krankenversorgung bei maximaler Sicherheit erwartet. Hierzu sind Investitionen in die bauliche Ausstattung und Medizintechnik dringend notwendig, auch um die hohen Anforderungen an die Hygiene, Sicherheit und Qualität erfüllen zu können und wirtschaftliche Arbeitsabläufe sicherzustellen. Zudem erfordern die demografischen Veränderungen einer älter werdenden Gesellschaft Investitionen in die Versorgungsstrukturen. Letztlich stärken investive Maßnahmen den Gesundheits- und Wirtschaftsstandort Berlin.
BKG und vdek fordern daher: Das Land Berlin muss sich zu seiner gesetzlichen Verantwortung bekennen und in den Haushalt die notwendigen investiven Mittel einplanen. Aus dem Haushalt werden bis 2015 ca. 34 Mio. € zur Tilgung des Schuldendienstes für Altinvestitionen aufgewendet, die für aktuelle Investitionen nicht zur Verfügung stehen. Ersatzkassen und Krankenhäuser erwarten, dass die 34 Mio. € ab 2015 in voller Höhe dem Krankenhausbereich für notwendige Investitionen bereitgestellt werden. Darüber hinaus ist eine sukzessive Erhöhung der Haushaltsmittel für Krankenhausinvestitionen auf 200 Mio. € jährlich erforderlich, um die hohe Qualität der Patientenversorgung zu sichern und Substanzverlust sowie Verschleiß der zur medizinischen Versorgung der Berliner Bevölkerung notwendigen baulichen und medizintechnischen Infrastruktur zu vermeiden. Diese Pflichterfüllung darf nicht zu einer „Spielmasse“ in Konkurrenz zu anderen Finanzverpflichtungen zur Verfügung stehen, weil es sich um ein höherwertiges Gut der Daseinsvorsorge des Landes handelt.
Investitionsfinanzierung durch das Land ist für die Krankenhäuser überlebenswichtig. Die Vergütung durch die Krankenkassen dient – gesetzlich gewollt – einzig dem Zweck der Sicherung der laufenden Betriebskosten. Dazu gehören zu einem wesentlichen Teil die Personalkosten. Die unzureichende Investitionsfinanzierung über viele Jahre hat den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser und damit letztlich zu Lasten von Beschäftigten und Versorgung dramatisch erhöht. Das Land darf seine Finanzierungsverantwortung nicht auf die Krankenkassen und Krankenhäuser verschieben. Krankenhäuser dürfen nicht dazu gezwungen oder verleitet werden, ihre Wettbewerbsfähigkeit bzw. die laufenden Kosten durch Fallzahlerhöhungen zu kompensieren oder im Bereich der Personalkosten zu Lasten der Patientenversorgung einsparen zu müssen.
Zum Hintergrund: Die Länder haben im geltenden dualen Finanzierungssystem der Krankenhäuser die Verpflichtung, die Planung und (Investitionskosten-) Förderung vorzunehmen. Die Krankenkassen haben auf der Basis bundesgesetzlicher Regelungen die Aufgabe, die laufenden Betriebskosten der Plan-Krankenhäuser (über DRG bzw. Pflegesatzvergütungen) zu übernehmen. Ziel und Zweck des Krankenhausfinanzierungsgesetzes ist die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen (§ 1 Abs. 1 KHG).