Die BKG unterstützt das gesundheitspolitische Ziel, die Personalsituation insbesondere für die Pflege zu verbessern und abzusichern. Gut qualifiziertes Personal sowie eine bedarfsorientierte Personalausstattung sind eine grundlegende Voraussetzung für die Krankenhäuser, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte medizinische Versorgung sicherstellen zu können. Insbesondere die restriktiven gesetzlichen Finanzierungsregelungen verhindern derzeit einen höheren Personaleinsatz in den Krankenhäusern. Hinzu kommt eine stetig wachsende Bürokratielast.
Personal zu gewinnen und zu binden ist eine der größten Herausforderung, vor der die Krankenhäuser stehen. Zwar zeigen die jahrelangen intensiven Bemühungen seitens der Kliniken, mehr Fachkräfte einzustellen, auszubilden und zu qualifizieren, erste Erfolge. Außer Frage steht aber, dass der Pflegefachkräftebedarf u.a. aufgrund der wachsenden Stadt, des medizinischen Fortschritts und von komplexeren Krankheitsbildern weiter steigt und bereits heute viele Stellen nicht besetzt werden können. Die Arbeitsmarktsituation muss daher entsprechend berücksichtigt werden; weitere offene Stellen helfen hier nicht weiter.
Die Forderungen des Bündnisses nach höheren Investitionen durch das Land Berlin sind absolut richtig. Bei einem Investitionsbedarf für die Berliner Plankrankenhäuser von rund 256 Mio. Euro pro Jahr besteht derzeit eine erhebliche Investitionslücke von weit über 100 Mio. Euro pro Jahr. Die Förderlücke ist in den letzten 20 Jahren auf rund 2,1 Mrd. Euro angewachsenen. Auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Rekordüberschüsse im Landeshaushalt ist es nicht nachvollziehbar, dass das Land Berlin seinen Investitionsverpflichtungen nicht vollständig nachkommt. Zusätzliche Fördermittel müssen jedoch für die Infrastruktur, insbesondere zum Abbau des enormen Investitionsstaus, verwendet werden, nicht zuletzt, um die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten zu verbessern.
Daher ist es ganz wesentlich, dass die Krankenhäuser eine gesicherte Personalfinanzierung erhalten. Neben der vollen Finanzierung der Tarifkosten bedarf es einer Fortsetzung des Personalförderprogrammes in der Pflege. Hier ist der Bundesgesetzgeber gefragt.