BKG äußert sich zu neuen Gesetzen zu Pflegehelfern: Vollumfängliche Ausbildungsförderung gefordert

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat gestern das Gesetz zur Änderung des Berliner Krankenpflegehilfegesetzes (BlnKPHG) und das Gesetz zur Änderung des Pflegefachassistenzgesetzes (PflFAG) beschlossen.  Dazu äußert sich Marc Schreiner, Geschäftsführer der Berliner Krankenhausgesellschaft:

„Als Berliner Krankenhausgesellschaft begrüßen wir die gestern im Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzesänderungen zur Ertüchtigung von Pflegehelfern ohne pflegerische Berufsausbildung. Notwendig wurden diese Gesetzesänderungen aufgrund der Ausgliederung dieser Personengruppe aus den Pflegebudgets der Krankenhäuser. Bereits berufserfahrene, ungelernte Pflegehilfskräfte haben nun die Möglichkeit, einen 400-stündigen theoretischen Kurs zu absolvieren und den Abschluss des Gesundheits- und Krankenpflegehelfers zu erlangen. Damit wird ihnen ein Weg ermöglicht, sich niedrigschwellig zu qualifizieren und einen staatlich anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. Die Krankenhäuser können diese Personen nach erfolgreicher Prüfung weiter über das Pflegebudget finanzieren.

Allerdings muss die Ausbildung nun gemeinsam mit der Arbeitsagentur so gestaltet werden, dass die Qualifizierung vollumfänglich gefördert wird.  Bislang übernimmt die Arbeitsagentur nur einen Teil des finanziellen Aufwands für die Ausbildung. Kontraproduktiv ist hier der Sparbeschluss des Senats, der den Krankenhäusern tief in die ohnehin leeren Taschen greift. Die unzureichende Investitionsfinanzierung über Jahre hinweg und die finanzielle Schieflage vieler Kliniken hat erst dazu beigetragen, dass einige Krankenhäuser überhaupt über Entlassungen von Pflegenden ohne Berufsabschluss nachdenken mussten.“

Hintergrund:

Pflegehelfer ohne pflegerische Berufsausbildung unterstützen und entlasten Pflegekräfte bei vielen alltäglichen Aufgaben in der pflegerischen Versorgung von Patienten und im Stationsalltag. Bislang konnten Krankenhäuser die Finanzierung von Personal ohne pflegerische Qualifikation, welches in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen tätig ist, in der Berufsgruppe „Personal ohne Berufsabschluss“ über das Pflegebudget abrechnen, das aus den DRG-Fallpauschalen ausgegliedert ist. Vor dem Hintergrund des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes werden diese Personalkosten ab dem 01.01.2025 wieder über das DRG-Fallpauschalensystem finanziert. Dabei kann es systembedingt zu einer Minderfinanzierung für einzelne Krankenhäuser kommen. Mit den neuen, vom Abgeordnetenhaus beschlossenen Gesetzen, sollen Pflegende ohne Berufsabschluss mit dem Nachweis einer 36-monatigen Vollzeittätigkeit und einem 400 Stunden umfassenden theoretischen Curriculum zur Prüfung als Pflegehelfer zugelassen werden. Mit den gestrigen Beschlüssen kann die Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpflegehelfer jetzt noch bis Ende 2026 absolviert werden.