Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft, Brit Ismer: Einschnitte in Krankenhausinvestitionen gefährden Gesundheitsversorgung von heute und morgen

Zum heutigen Beschluss des Berliner Senats zu den Einsparungen an den Krankenhausinvestitionen äußert sich die Berliner Krankenhausgesellschaft:

„Die heute vom Senat beschlossenen Einsparungen von 29 Millionen Euro an Investitionsmitteln sind sehr schmerzhaft für die Berliner Krankenhäuser. Mit der geplanten Kreditfinanzierung der Investitionslücke werden die Haushalte von morgen übermäßig belastet. Die Kürzung von 15 Prozent der ursprünglich vorgesehenen Investitionsmittel überschreitet dabei das allgemeine Sparziel von 10 Prozent erheblich. Der Senat greift zu tief in die ohnehin leeren Taschen der Krankenhäuser, denen Investitionsmittel von Gesetzes wegen zustehen.

Schon lange Jahre leiden die Berliner Kliniken unter Investitionsstau und erhalten weniger Gelder, als nachweislich notwendig sind, um eine sichere und zeitgemäße Versorgung zu gewährleisten. Moderne und zukunftsgerechte Krankenhausstrukturen und gute Arbeitsbedingungen brauchen ausreichend Investitionen. Der Berliner Senat verkennt die Bedeutung einer nachhaltig gesicherten Daseinsvorsorge.

Die Krankenhäuser erbringen seit vielen Jahren schon einen Sparbeitrag, der dieses Mal überproportional ausfällt. Die Einschnitte treffen die Krankenhäuser unverhältnismäßig hart. Kürzungen an den Krankenhausinvestitionen bedeuten: Investitionen in moderne medizinische Geräte, die Digitalisierung, den Klimaschutz und dringend notwendige Umbauten bleiben auf der Strecke. Nur wenige Tage nachdem das KHVVG den Bundesrat passiert hat, wird die dramatische Lage, in der sich viele Berliner Kliniken zurzeit ohnehin befinden, noch verschlimmert“, so Brit Ismer, Vorstandsvorsitzende der Berliner Krankenhausgesellschaft.

Marc Schreiner, Geschäftsführer der BKG: „Der Berliner Senat riskiert damit Existenzen von Krankenhäusern. Denn die schon heute bestehenden Lücken müssen die Träger regelmäßig aus Eigenmitteln schließen. Die Kerze brennt an beiden Enden der Krankenhausfinanzierung: den Investitionen und den Betriebskosten. Die kürzlich im Bundesrat beschlossene Krankenhausreform löst nicht das Problem der dramatischen wirtschaftlichen Lage, die durch zu geringe Betriebskostenfinanzierung besteht. Die finanziellen Nöte der Krankenhäuser wachsen weiter auf. Das Land Berlin hat mit seiner Stimmenthaltung zum KHVVG-Beschluss mitgetragen, dass es ab 2026 jährlich 130 Millionen Euro für den Transformationsfonds bereitstellen muss, um die Krankenhauslandschaft gemäß den neuen Strukturvorgaben umzubauen. Diese Mittel müssen den Krankenhäusern auch in finanziell angespannten Zeiten gesichert und ergänzend zu den bereits bestehenden Investitionsverpflichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Statt auf Schulden zu setzen, muss die Investitionsfinanzierung verlässlich und auskömmlich gestaltet werden. Es darf nicht sein, dass dringend benötigte Investitionen in die Infrastruktur der Krankenhäuser und somit eine zukunftssichere Daseinsvorsorge auf die lange Bank geschoben werden. Die Mitglieder des Abgeordnetenhauses müssen bei ihrem finalen Beschluss im Dezember die Kürzungen korrigieren.“

Hintergrund:

Im Krankenhausplan zugelassene Krankenhäuser haben im dualen Finanzierungssystem nach dem Krankenhausfinanzierunggesetz (KHG) einen Rechtsanspruch auf Investitionsförderung durch das Land. Dazu gehören zum Beispiel Investitionen in Gebäude, Medizintechnik, Digitalisierung und Klimaschutz. Dieser Pflicht hat das Land Berlin nicht ausreichend umgesetzt. Die Investitionen blieben weit hinter dem nachgewiesenen Bedarf der Berliner Krankenhäuser zurück. Mit einer umfangreichen Erhebung haben die Träger einen Investitionsbedarf von jährlich 350 Millionen Euro bis zum Jahr 2030 nachgewiesen. Mit der mittlerweile eingetretenen Baukostensteigerung ist dieser Bedarf auf rund 500 Millionen Euro pro Jahr angestiegen. Mit den nun festgelegten Einsparungen von 29 Millionen Euro bleiben den Krankenhäusern noch rund 161 Millionen Euro an investiven Mitteln, also nur ein Drittel an benötigten Mitteln.