Qualitätssicherung

Qualitätsgesicherte Versorgung weiterentwickeln - Patientensicherheit stärken
Foto: Gemeinschaftskrankenhaus Havelhöhe, Christoph Soeder

Patientensicherheit ist das Kernelement der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements. Das hohe medizinische Versorgungsniveau der Berliner Häuser muss gesichert und dem medizinischen Fortschritt entsprechend weiterentwickelt werden.

Gesicherte Qualität für bestmögliche Versorgung

Berliner Krankenhäuser sind Teil der Daseinsvorsorge und arbeiten für die Gesundheit der Menschen rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Die Krankenhäuser im Land Berlin weisen durch ihr Qualitätsmanagement sowie im Rahmen der vielfältigen gesetzlichen und freiwilligen Qualitätssicherungsverfahren und Projekte eine nachweislich qualitativ hochwertige Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten nach. Denn eine entscheidende Voraussetzung für ein leistungsfähiges Gesundheitssystem ist eine qualitätsgesicherte Versorgung. Nur durch die Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität, insbesondere der ärztlichen und pflegerischen Tätigkeiten, kann eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten auf hohem medizinischem Niveau auf Dauer sichergestellt werden.

Maßnahmen der Qualitätssicherung sind Grundlage für Transparenz

Einen systematischen Überblick über die Leistungen eines Krankenhauses gibt der gesetzlich vorgeschriebene Qualitätsbericht. Er leistet Auskunft über den Stand der Qualitätssicherung und Angaben zu Ausstattung und Angebot des Krankenhauses wie beispielsweise zur Anzahl des ärztlichen und pflegerischen Personals, dem Leistungsspektrum und den vorhandenen Fachabteilungen.

In verschiedenen Leistungsbereichen werden Daten von den Krankenhäusern erhoben und extern ausgewertet. Die Ergebnisse werden von hierzu eingerichteten, unabhängigen Fachkommissionen beraten. Qualitative Auffälligkeiten werden mit den Krankenhäusern in einem beratenden Dialog besprochen und im Rahmen verbindlicher Verabredungen beseitigt. Die Grundlage hierfür bildet die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL). Zur Umsetzung der Richtlinie des G-BA wurde auf Landesebene unter Beteiligung der BKG eine Landesarbeitsgemeinschaft Berlin gegründet (LAG DeQS Berlin e.V.). Zur Umsetzung der Qualitätssicherungsmaßnahmen wurde von der LAG ein Qualitätsbüro (QBB) eingerichtet.

Die Ergebnisse dieses externen Qualitätssicherungsverfahren sorgen für ein hohes Maß an Transparenz, denn sie werden mit den Qualitätsberichten veröffentlicht und sind Grundlage für das Berliner Krankenhausverzeichnis. Die benutzerfreundliche Plattform ermöglicht es Bürgerinnen und Bürger, niedrigschwellig ein geeignetes Krankenhaus zu finden und die Leistungen verschiedener Einrichtungen miteinander zu vergleichen.

Vor Erbringung bestimmter Leistungen müssen Krankenhäuser Strukturprüfung bei den zuständigen Medizinischen Diensten in den Ländern beantragen. Dabei wird geprüft, ob sie die Strukturmerkmale für bestimmte Leistungen erfüllen. Die hohe Qualität der Berliner Krankenhäuser zeigt auch diese durch den Medizinischen Dienst Berlin-Brandenburg durchgeführten Prüfungen.

Fachkräftemangel beheben für eine weiterhin hochwertige Versorgung

Wesentliche Grundlage einer qualitativ hochwertigen Versorgung ist das Vorhandensein von ausreichendem und hinreichend qualifiziertem Personal. Das gilt auch für die Pflege. Die Behebung des Fachkräftemangels stellt eine der wesentlichen Herausforderungen für eine zukünftig qualitätsgesichert stationäre Versorgung dar. Wie viele Pflegekräfte, Pflegehilfskräfte und Hebammen pro Fachbereich erforderlich sein sollen. definiert derzeit die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Voraussichtlich ab Mitte 2024 wird diese durch das am tatsächlichen Pflegebedarf orientierte und patientenorientierte Instrument der Pflegepersonalmessung PPR 2.0. abgelöst. Zur weiteren Hebung der Qualität der pflegerischen Versorgung und Beseitigung das Fachkräftemangels sind weitere Schritte nötig, für die sich die BKG einsetzt.

Unsere Forderungen: Entbürokratisierung und Refinanzierung

Entscheidend für eine erfolgreiche Qualitätssicherung ist, dass diese der Qualitätsverbesserung dient und zukünftig mit Perspektive auf Entbürokratisierung gestaltet wird. Bei der Festlegung von Personalanforderungen als Instrument der Qualitätssicherung ist die notwendige Flexibilität des Personaleinsatzes zu gewährleisten. Solche Festlegungen sind mindestens übergangsweise mit den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes abzugleichen und anzupassen. Ihre Refinanzierung ist unbedingt sicherzustellen. Statt Überregulierung muss die Sicherstellung der hohen Qualität der Arbeit der Krankenhäuser und ihrer medizinischen Versorgung Kernaufgabe der Qualitätssicherung sein.

Weitere Informationen

Zum Krankenhausverzeichnis

Qualität im Dialog sichern und fördern, Versorgungsqualität messen, Patientensicherheit und -orientierung stärken: Die Landesarbeitsgemeinschaft DeQS Berlin e.v. – Qualitätsbüro Berlin (QBB)

www.qbb-online.de