Die BKG ist ein Verein, der von seinen Mitgliedern aktiv gelebt wird. Vertreter und Expertenmitglieder beraten in Mitgliederversammlung, Vorstand und Ausschüssen. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der BKG und beschließt über die ihm satzungsgemäß zugewiesenen Aufgaben oder die Aufgaben, die ihm die Mitgliederversammlung überträgt.