1 Sonstige ambulante Operationen, die vom Krankenhaus durchgeführt werden und die nicht unter den Katalog des
§ 115b SGB V fallen. Beispiel: Ambulante Operation von Selbstzahlern.
2 nach § 140a SGB V
3 nach § 124 Abs. 3 SGB V
4 Sonstige ambulante Leistungen (ohne sonstige Operationen), die vom Krankenhaus erbracht werden, aber nicht über
die im Detail aufgeführten Rechtsgrundlagen abgedeckt werden. Beispiel: Ambulante Behandlung von Selbstzahlern.
5 nach § 118 SGB V
6 nach § 115b SGB V
7 nach § 116b SGB V
8 nach § 119 SGB V
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, Krankenhäuser im Land Berlin 2022 Teil I: Grunddaten, Tabelle 7, 10.
Statistisches Bundesamt, Grunddaten der Krankenhäuser, 2022, Tabelle 23111-37.