Zeitarbeit

Mit dem Mustervertrag zur Arbeitnehmerüberlassung möchten wir faire Bedingungen schaffen.
Stockfoto Canva

Zeitarbeit ist mittlerweile ein Risiko für gute Versorgung. Der Fairness-Vertrag der BKG kann Bezahlbarkeit sichern und Qualitätsanforderungen erhalten.

Zeitarbeit in der Pflege ist in den letzten Jahren zu einem immer größeren Problem für  Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen geworden. Personalmangel und -ausfall bedingen die Suche nach Ersatzpersonal, um Versorgungsangebote aufrecht erhalten zu können. Berlin ist von Zeitarbeit in der Pflege um ein Dreifaches stärker betroffen als der Bundesdurchschnitt. Dieser Trend ist weiterhin steigend und begünstigt somit die Negativspirale für den ohnehin schon bedrohlichen Fachkräftemangel in der Pflege. Denn ein zu starker Einsatz von Zeitarbeit kann die Pflegequalität und damit die Patientensicherheit gefährden und führt zu Mehrarbeit und Unmut beim Stammpersonal. Hinzu kommen fehlende Weiterbildung der Zeitarbeiter, Nicht- oder Schlechtleistung und Abwerbeversuche. Zudem verursacht jede Zeitarbeitskraft das Zwei- bis Zweieinhalbfache der Kosten einer festangestellten Pflegekraft. Die zusätzlichen Kosten werden nicht refinanziert und können so nicht für die eigentliche Versorgung verwendet werden. Gesundheitseinrichtungen sind dem Bedingungsdiktat der Zeitarbeitsfirmen zunehmend ausgesetzt.

Berliner Krankenhausgesellschaft empfiehlt Mustervertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Der Lösungsvorschlag der Berliner Krankenhausgesellschaft sieht einen Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung in der Pflege vor, bei dessen Verwendung die Einrichtungen im Rahmen der Vertragsverhandlungen mit Zeitarbeitsfirmen ihre Belange besser durchsetzen können.

Vor dem Hintergrund eines notwendigen Einsatzes von Zeitarbeit in Einzelfällen zur Abfederung von Belastungsspitzen oder Erkrankungswellen beim Personal ist der Mustervertrag als Fairness-Vertrag eine Option, Zeitarbeit für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu erhalten, bezahlbar zu machen, Qualitätsanforderungen sicherzustellen und schließlich auch Pflegekräften diese Option offen zu halten – ohne ein politisch wahrscheinlich nur schwer umzusetzendes Verbot. Mit einem solchen Ausgleich kann es, unabhängig von einer sonstigen regulatorischen Beschränkung, zügig gelingen, die für Patienten in Kliniken, Bewohner in Pflegeheimen und die Beschäftigten in allen Einrichtungen unbefriedigenden Entwicklungen zu verlangsamen. Zentrale Punkte sind die Bindung an Tarifverträge und die Begrenzung der Overheadkosten für die Zeitarbeitsfirmen. Damit soll die Bezahlbarkeit von Zeitarbeit gesichert bleiben. Zusätzlich legt der Mustervertrag Qualitäts- und Weiterbildungsanforderungen für Zeitarbeitsfirmen fest, beinhaltet Sanktionen bei Schlecht- oder Nichtleistungen und ein Verbot der Abwerbung.

Der Mustervertrag sekundiert die enormen Anstrengungen Berliner Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Steigerung der Ausbildung in der Pflege. Die Berliner Krankenhausgesellschaft arbeitet ergänzend mit einer dauerhaften Kampagne (www.pflegejetztberlin.de) an der Stärkung der Pflege – dies auch in Fortsetzung der vom BMG mitgetragenen Konzertierten Aktion Pflege. Die Berliner Krankenhausgesellschaft setzt sich daneben weiterhin auf Bundes- und auf Landesebene für eine regulatorische Begrenzung der Zeitarbeit ein.

Qualität sichern und bezahlbar machen

Wir sind davon überzeugt, dass der Fairness-Vertrag dazu beiträgt, Fachkräfte in der Pflege zu halten, die Bezahlbarkeit für Träger und Qualität der Leistung sicherzustellen und den sozialen Frieden in den festen Belegschaften der Kliniken zu gewährleisten. Diese Überzeugung wird durch die Unterstützung vieler anderer Verbände gestärkt.

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Zeitarbeit in der Pflege – BKG empfiehlt Musterrahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung

Zur Pressemitteilung

Mustervertrag

Verwenden Sie bitte stets die aktuellste Version des Mustervertrages. Aufgrund von Weiterentwicklungen kann es Änderungen im Vergleich zur Vorgängerversion geben.

BKG-Musterrahmenvertrag Zeitarbeitnehmerüberlassung_aktuelle Version_01-2024 als pdf-Dokument
BKG-Musterrahmenvertrag Zeitarbeitnehmerüberlassung_aktuelle Version_01-2024 als Word-Dokument

Publikationen

Fachvorträge zur BKG-Veranstaltung „Zeitarbeit in der Pflege“ am 23.8.2022

Dr. Karl Blum: Dilemma ohne Ende? - Zeitarbeit im Krankenhaus
Prof. Dr. Lutz Schumacher: Zeitarbeit in der Pflege - Fluch oder Segen für Personal und Patient/Innen?